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Steht Storch Gustv wieder auf dem Nest in Gahlen?

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Steht da etwa wieder Gustav auf dem Nest? Diese Frage stellt sich der Vorsitzende des Heimatvereins Gahlen Jürgen Höchst.

Wie Jürgen Höchst mitteilt, sei der erste Storch, vermutlich ein männliche Tier, in Gahlen zurückgekehrt. Nun stellt sich die Frage: Ist das Gustav oder vielleicht Antonius? Oder vielleicht sogar ein neuer Gast?

Im März 2019 kehrten nach zehn Jahren erstmalig die Störche wieder nach Gahlen zurück. Gemeint sind die Storchenpaare Rita und Gustav sowie Mathilde und Antonius.

Sie bekamen sogar Nachwuchs, was genau 10 Jahre benötigt hat, dass sie die vom Heimatverein Gahlen aufgestellten Nisthilfen für Störche erfolgreich angenommen haben.

Kleinprojekt_Hinweistafeln_Störche
Storch voll in der Familienplanung 2020. Fotos: Heimatverein Gahlen

Im Jahre 2008 wurde der erste Storch in Gahlen gesichtet. Grund genug für den Vorstand des Heimatverein Gahlen sich in der Folge über die Sinnhaftigkeit von Nisthilfen in Gahlen zu beraten.

Bereits 2018 hatte dann ein Storchenpaar die Nester besucht. Trotz Verbesserung des Wohnungsbaus und trotz bester Voraussetzungen gab es keine Brut.

Erst 2019 kam die Überraschung: Zwei Nester wurden von unseren beiden Storchenpaaren für die Brut von Rita und Gustav, im Bruch, und in Besten von Mathilde und Antonius als Bruststätte angenommen.

Gahlener-Storchpaar

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Corona im Kreis Wesel – Tägliches Update

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Aktueller Stand der Infektionsfälle mit Coronavirus (Covid-19): 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel bei 43,5
-6,3* (49,3). Stand 20.2.2021

Aktueller Stand der Infektionsfälle mit Coronavirus (Covid-19): 14 Personen sind in Schermbeck aktuell mit dem Corona-Virus infiziert.

Im Kreis Wesel sind zwei weitere Menschen verstorben, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Es handelt sich hierbei um eine 95-jährige Frau aus Dinslaken und eine 85-jährige Frau aus Rheinberg. Damit steigt die Zahl der in Zusammenhang mit dem Coronavirus verstorbenen Menschen im Kreis Wesel auf 198.

Die Anzahl der bestätigten Fälle von labordiagnostisch nachgewiesenen Infektionen mit dem Coronavirus (Covid-19) im Kreis Wesel liegt aktuell bei 11.401, Stand 19.02.2021, 12 Uhr. Zum Vergleich, Stand 18.02.2021, 12 Uhr = 11.360 Fälle.

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel liegt damit bei 49,3. Die 7-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage bezogen auf jeweils 100.000 Einwohner gemeldet wurden.

WohnortGesamtanzahl der Infektionen*Zuwachs seit der letzten MeldungGenesen**Verstorben
Alpen209+21916
Dinslaken        2.083+21.95946
Hamminkeln498+74779
Hünxe2502422
Kamp-Lintfort1.177+31.08632
Moers2.812+102.67035
Neukirchen-Vluyn579+154412
Rheinberg713+46793
Schermbeck262+22480
Sonsbeck1781476
Voerde949+290521
Wesel1.259+61.17820
Xanten432+24076
Gesamt11.401+4110.733198

Die Erhebung der Zahlen in der entsprechenden Landesdatenbank findet verzögert statt, so dass an dieser Stelle immer die Zahlen des Vortages veröffentlicht werden.

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Corona: Sport zu zweit kann wieder stattfinden

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Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel können wieder stattfinden

In Nordrhein-Westfalen bleiben die Regelungen der Coronaverordnungen im Wesentlichen bestehen. Anpassungen wird es ab dem 22. Februar für Grundschulen, Förderschulen der Primarstufe, Abschlussklassen und im Bereich Freizeitsport im Freien geben.

Ab dem 1. März können Friseur- und Fußpflegedienstleistungen wieder mit Terminvereinbarung angeboten werden.

Wiedereinstieg in Präsenz- oder Wechselunterricht

Wie bereits vom Schulministerium bekannt gegeben, starten am kommenden Montag die Grundschulen, die Förderschulen der Primarstufe und die Abschlussklassen wieder mit dem Unterricht in Präsenz- oder Wechselmodellen.

Maskenschutz

Dabei gelten gerade im Hinblick auf möglicherweise ansteckendere Virusmutationen hohe Infektionsschutzanforderungen. So kommen festen Gruppen und Maskenschutz eine erhöhte Bedeutung zu.

Im Schulgebäude muss grundsätzlich eine medizinische Maske getragen werden, wie dies bereits aus den Lebensmittelgeschäften und dem öffentlichen Personennahverkehr bekannt ist.

Kinder bis einschließlich Klasse 8 können eine Alltagsmaske anziehen, wenn die medizinische Maske wegen der Größe nicht passt.

Auch ergänzende Bildungsangebote zulässig

Für Kinder bis ins Grundschulalter ist ab dem 22. Februar auch musikalischer Unterricht als Einzelunterricht wieder zulässig. Im Freien können zudem auch andere Bildungsangebote im Einzelunterricht wieder durchgeführt werden, wie Schulungen für Tierhalter. Diese Regelung entspricht der Freigabe der Sportausübung unter freiem Himmel.

Friseurdienstleistungen und Fußpflege

Ab dem 1. März dürfen Fußpflege- und Friseurdienstleistungen wieder angeboten und in Anspruch genommen werden. Vor dem Hintergrund der Bedeutung für die Körperhygiene sind gerade ältere Menschen auf diese Dienstleistungen nach so langer Zeit dringend angewiesen. Einrichtungen für andere nicht medizinisch erforderliche Dienstleistungen, wie Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios, bleiben dagegen bis zum 7. März geschlossen.

Freizeitsport im Freien

Der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist ab dem 22. Februar wieder zulässig.

Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben dürfen, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben dagegen vorerst für den privaten Sport geschlossen.

Frühlingsblüher und Saatgut dürfen verkauft werden

Die Ausnahme zum Verkauf von Schnittblumen und kurzfristig verderblichen Topfpflanzen gilt künftig auch für Gemüsepflanzen und Saatgut (Samen, Zwiebeln, Pflanzkartoffeln etc.).

Diese Waren einschließlich des unmittelbaren Zubehörs dürfen auch von Bau- und Gartenmärkten verkauft werden. Solche Märkte müssen den Verkauf an Privatleute aber dann ausschließlich auf diese Waren begrenzen und dürfen dabei ausdrücklich keine anderen Sortimente verkaufen.

Weiterhin regelmäßige Testungen in Schlachthöfen

Die Verpflichtung von Schlachthöfen und ähnlichen Betrieben zur regelmäßigen Testung der Beschäftigten wird nochmals verlängert. Hier können nunmehr auch Coronaschnelltests zum Einsatz kommen.

Die relevanten Coronaschutzverordnungen treten am 22. Februar in Kraft und gelten mit den heute veröffentlichten Inhalten zunächst bis zum 7. März.

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Virusmutanten treten eher in den Ballungsräumen auf

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Neue Studie zu den besorgniserregende Virusvarianten – Überwiegend die Variante B.1.1.7, aus Großbritannien verbreitet sich rasch weiter

Ländliche Regionen, auch die Grenzregion zu den Niederlanden, sind weniger von Virusmutanten betroffen.

Die vom Land mit 200.000 Euro geförderte Studie „Molekulare Surveillance von SARS-CoV-2-Varianten in NRW“ am Universitätsklinikum Münster liefert erstmals Ergebnisse zur tatsächlichen Verbreitung von Virusmutationen.

Die Gesamtgenomsequenzierung von 933 positiven Patientenproben (Stichtag: 27. Januar 2021) ergab, dass davon rund 9 Prozent auf besorgniserregende Virusvarianten (variants of concern, VOC) zurückzuführen sind. Dabei handelt es sich überwiegend um die Variante B.1.1.7, die sich in Großbritannien rasch verbreitet hat. Die Variante P.1, die sich vor allem in Südamerika verbreitet, ist in Nordrhein-Westfalen bisher nicht gefunden worden.

Berücksichtigung der Grenzregion

Die 933 SARS-CoV-2 positiven Patientenproben verteilen sich weitgehend repräsentativ über die 53 Kreise und wurden unter besonderer Berücksichtigung der Grenzregion zu den Niederlanden gesammelt und anschließend sequenziert.

Rund zwei Drittel der Kreise haben die für die Repräsentativität gewünschte Anzahl von Proben (5-6 Proben pro 100.000 Einwohner) erreicht. Die niedrigeren Probenzahlen aus den übrigen Kreisen sind zum Teil durch die geringen Fallzahlen zu erklären. Insgesamt wurde ein Drittel aller am 27. Januar 2021 vorliegenden positiven Proben in Nordrhein-Westfalen der Studie zugeführt.

Ballungsräume

Davon konnten bisher 874 Proben aus 50 Kreisen sequenziert werden; nur bei wenigen dieser Proben war, bedingt durch eine zu geringe Viruslast, in der Ausgangsprobe kein Ergebnis messbar. Es wurden 60 verschiedene Varianten gefunden, darunter die sogenannte britische SARS-CoV-2 Variante (B.1.1.7) in 73 Proben und die südafrikanische Variante (B.1.351) in fünf Proben. Die Daten zeigen zudem, dass die Virusmutanten eher in den Ballungsräumen auftreten. Ländliche Regionen, auch die Grenzregion zu den Niederlanden, sind weniger betroffen.

„Unsere Daten deuten darauf hin, dass die VOCs weniger über die grenznahen Regionen als vielmehr durch überregionale Mobilität hinein in die Ballungsräume getragen werden“, erklärt Prof. Alexander Mellmann, Direktor des Instituts für Hygiene am Universitätsklinikum Münster und Leiter der Studie.

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Wolf: Stellungnahme Bürgerforum Gahlen

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Stellungnahme des Gahlener BürgerForums zu: „Wolfsgebiet Schermbeck: Ministerin im Austausch mit Landräten und Bürgermeistern der Region“

Bürgerforum Gahlen nimmmt Stellung zum Gutachten des DBBW – Keine Verhaltensauffälligkeit von Gloria von Wesel!

Am 01.10.2020 ging LANUV-Präsident Dr. Delschen von einer Verhaltensauffälligkeit von GW954f aus. Zur Absicherung wollte man ein neutrales Gutachten einholen.

Das Ergebnis der gutachterlichen Stellungnahme des DBBW überrascht uns nicht. Wir hatten bereits eine neutrale Stelle gefordert, die das DBBW sicher nicht ist. Das zeigen zum einen die bisherigen Veröffentlichungen von wesentlichen DBBW-Mitarbeitern aber auch deren sonstigen Verflechtungen in der Wolfsszene:

Betreiben des LUPUS Instituts, welches u.a. die Integration der Wölfe in ihren Lebensraum und ihre Akzeptanz bei der Bevölkerung unterstützt oder deren Aktivitäten im „Freundeskreis frei lebender Wölfe“. Niedersachsens Umweltminister Lies hatte im Übrigen auch schon seine eigenen Erfahrungen mit der Qualität von DBBW-Stellungnahmen gemacht. siehe hier: www.rundblick-niedersachsen.de

Dass die Befangenheit des DBBW bei der Auswahl des Gutachters übersehen wurde, verwundert nicht.

Das DBBW empfiehlt zudem, die gutachterliche Stellungnahme nicht zu veröffentlichen – gewünschte Transparenz von Seiten der Behörden sieht anders aus – das Umweltinformationsgesetz NRW gibt sogar einen Informationsanspruch, den wir bereits am Freitag bei Frau Heinen-Esser geltend gemacht haben.

Keine Vertreter der Weidetierhalter

Die Verantwortung für den Wolf wird auf den Schultern der Weidetierhalter abgelegt. In wichtigen Entscheidungen und Informationsgesprächen werden sie nicht eingebunden. Es gab Telefongespräche mit Landräten und Bürgermeistern. Warum waren in diesen Gesprächen keine Vertreter der Weidetierhalter eingebunden, die mit dem Wolf leben müssen?

Zu: „Die gutachterliche Stellungnahme der DBBW bestätigt die bisherige Einschätzung, dass sich das Rudel in Schermbeck weitgehend von Wild ernährt. Übergriffe auf Haus-und Nutztiere erfolgten im Wesentlichen immer dann, wenn sich die Gelegenheit durch unzureichenden Herdenschutz bietet.“

Auch ein Dieb, der seinen Lebensunterhalt überwiegend ehrlich verdient und nur bei Gelegenheit stiehlt, ist immer noch ein Dieb und macht sich strafbar.

Erinnern wir uns noch, wo wir her kommen – Frau Heinen-Esser sagte im Juni 2019 im WDR-Stadtgespräch, dass die Wölfin, wenn sie über einen voll unter Strom stehenden Zaun mit einer Höhe von 1,20m springt, als verhaltensauffällig eingestuft wird. Das hätten mehrere Studien bewiesen.

Wo stehen wir jetzt?

„Die gutachterliche Bewertung kommt aber auch zu dem Schluss, dass dann, wenn sich Übergriffe auf ausreichend gegen den Wolf geschützte Weidetiere verstetigen, eine Entnahme des betreffenden Wolfs in Betracht zu ziehen sei.“

Wie bereits bei der ständigen bedarfsgerechten Erhöhung der empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen werden anscheinend auch die „juristischen“ Anforderungen erhöht und zum Schutz von GW954f verwässert.

Zu: „Sollte die Wölfin GW954f damit beginnen, in zeitlich-räumlich engen Abständen Nutztiere hinter empfohlenen Schutzmaßnahmen zu töten, so dass man von einem verfestigten Verhalten ausgehen kann und nicht von seltenen Ausnahmen bzw. sporadischen Vorfällen, die zwischen vielen Übergriffen auf wenig geschützte Nutztiere erfolgen, ist es für uns allerdings fachlich nachvollziehbar, sich dafür zu entscheiden, eine Entnahme des Tieres zu veranlassen.“

Das hat die Wölfin bereits bei den Rissereignissen am 19.12. und 24.12.2019 in Hünxe sowie am 26.08. und 27.08.2020 in Schermbeck getan – selbst das LANUV musste hier die Überwindung des empfohlenen Herdenschutzes anerkennen. Insgesamt wurde 7-mal der empfohlene Herdenschutz überwunden, davon zweimal bei einem Schutz mit Herdenschutzhunden!

Der Dieb soll also erst dann bestraft werden, wenn er regelmäßig und dann noch in einem zeitlich-räumlichen Zusammenhang (was auch immer das heißt) zuschlägt? Wer im Übrigen bei den Vorfällen aus dem Dezember 2019 und August 2020 von „seltenen Ausnahmen und sporadischen Vorfällen“ spricht, kann kein neutraler Gutachter sein.

Zudem bezweifeln wir die Datenbasis für eine derartige Beurteilung. Viele Rissprotokolle weisen Mängel auf. Diesbezüglich werden wir noch separat Stellung nehmen.

Der zwanghafte Schutz eines Einzeltieres

Der zwanghafte Schutz eines Einzeltieres darf nicht dazu führen, dass eine ganze Region umweltpolitisch zu Grunde gerichtet wird. Der durch GW954f bereits verursachte Schaden und auch das Schadenpotential sind nicht nur zu hoch, sondern wahrscheinlich in der BRD einzigartig (über 140 durch sie getötete Weidetiere).

Und auch wenn wir uns wiederholen: § 45 Abs. 7 BNatSchG setzt für eine Entnahme keine hier untersuchte Verhaltensauffälligkeit voraus, sondern einen ernsten wirtschaftlichen Schaden, keine zumutbaren Alternativen zur Entnahme und keine Verschlechterung des Populationszustands – das wars!

Niedersachsens SPD-Landesumweltminister Lies hat in vergleichbaren Fällen mehrfach die Entnahme angeordnet. Die Entnahmen wurden auch durch die Entscheidungen des OVG Lüneburg als rechtmäßig bestätigt. Deswegen: Nur Mut Frau Heinen-Esser und Herr Brohl! Manchmal muss man als Politiker auch unangenehme Entscheidungen treffen! Auch vor einer sich ankündigenden Landtagswahl!

Und eine Entscheidung für eine Entnahme bedeutet auch nicht den sofortigen Vollzug. Dafür wird es wie in Niedersachsen genug Klagen geben, die eine Entnahme erst einmal blockieren. Durch die Gerichtsentscheidungen hätte man dann auch die von den Entscheidern herbeigesehnte Rechtssicherheit. Nur Mut!

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Frauen fordern Zugang zu allen Ämtern der Kirche

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Initiative Maria 2.0 – kfd Münster mit Forderungen nach Veränderungen in der Kirche

Das Schermbecker kfd-Team schließt sich dem katholischen Frauenverband im Bistum Münster an und möchte eine Aktion der Reformbewegung Maria 2.0 unterstützen.

Am Wochenende vor der virtuellen Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (23.-25.02.2021) wendet sich die kfd zusammen mit der Reformbewegung und der kfd Münster mit Forderungen nach Veränderungen in der Kirche erneut an die Öffentlichkeit.

kfd schermbeck

Kern der Aktion sind 7 Thesen für eine lebendige Kirche, die an Dom- und Kirchentüren befestigt werden. Auch in Schermbeck werden die „Sieben Thesen Maria 2.0 – an alle Menschen, die guten Willens sind in den Schaukästen der St. Ludgerus-Kirche zu lesen sein.

Gemeinsam mit anderen kfd Ortsgruppen fordern die Schermbecker Frauen weiterhin Reformen hin zu einer zukunftsfähigen Kirche und weisen auf die Missstände in der katholischen Kirche hin.

Mit dieser Corona-konformen Aktion möchten die Frauen die Forderungen der Initiative Maria 2.0 untermauern und zeigen, dass das Engagement für eine geschwisterliche Kirche weitergeht! 

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Leserbrief zum Thema Wolf-Gutachten

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Christoph Dorr aus Schermeck bewertet das Wolf-Gutachten durch DBBW:

Es ist ja wohl eine bodenlose Unverschämtheit, wenn eine „staatliche (oder öffentlich rechtliche) Institution“ die Bewertung ihres Handelns auf Basis einer Begutachtung durch eine „gleichgesinnte“ andere „staatliche Institution“ stützt und daraus Schlüsse zieht und veröffentlicht, die die Problematik und Verantwortung auf eine betroffene Minderheit abwälzt und in gleicher Veröffentlichung dann auch noch ihr Bemühen um Sachlichkeit in der Zusammenarbeit betont – Öl ins emotional geladene Feuer kippt anstatt Taten zu zeigen, es einzudämmen und zu löschen. In der Presse kommt das dann schwerpunktmäßig so rüber, besonders durch entsprechende Überschrift und Kurzfassung im überregionalen Teil, dass nicht GW954f und ihren humanen Unterstützern die eigentliche Verantwortung zuzuweisen ist, sondern die betroffene, unkompetente und beratungsresistente Minderheit.

Mir ist bewusst, dass dies zwei Sätze zur sachlichen Auseinandersetzung weniger beitragen, verweise auf nötige und vollständige sachliche Beiträge von fachkompetenten betroffener Mitmenschen, es geht mir hier um den prinzipiellen Umgang und das Vorgehen der Verantwortlichen, und das geht nach bisherigen Erfahrungen nicht auf der Sachebene und mündet dann in Emotionen.

Christoph Dorr, Schermbeck

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Wildtier Stiftung: Canis lupus ist gekommen, um zu bleiben

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Deutsche Wildtier Stiftung: Nur ein funktionierendes Wolfsmanagement kann Schützer und Geschädigte versöhnen

Der ursprüngliche Lebensraum des Wolfes in Europa erstreckte sich auf den gesamten Kontinent, bis der Mensch ihn in weiten Teilen nahezu ausgerottet hat. Auch heute sind nicht alle begeistert von der Wiederausbreitung des Wolfes.

„Als ich das erste Mal Wolfsspuren im Schnee sah, war ich als Wildtierbiologe fasziniert und von einer Art Ehrfurcht ergriffen“, sagt Prof. Dr. Klaus Hackländer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Wildtier Stiftung und Autor des Buches: „Er ist da – der Wolf kehrt zurück“ (ecowin-Verlag, Salzburg). „Mein erster Gedanke war: Großartig! Er ist wieder da.“ Der zweite Gedanke drehte sich dann sofort um die Konflikte, die die Ankunft dieses großen Beutegreifers mit sich bringt.

Osterlamm
Bald sind die Osterlämmer da. Foto: Pixabay

Osterlämmer – Muttertiere sind hoch trächtig

Vor allem Nutztierhalter fürchten um ihre Schafe, Rinder und Ziegen, denn der Appetit der Wölfe ist groß (Tagesbedarf pro Tier: 3- 5 kg Fleisch) und Weidetiere sind für sie leichte Beute. Jetzt steht die Geburt der Osterlämmer unmittelbar bevor; die Muttertiere sind hoch trächtig und Schafhalter sind in Angst vor Wölfen.

Während der „Märchen-Wolf“ der Gebrüder Grimm sich mit „sieben Geißlein“ zufrieden gab, richten sogenannte „Problemwölfe“ häufig wahre Massaker auf den Weiden an. „Der Tenor in öffentlichen Diskussionen lautet dann lapidar: Ausgleichszahlungen regeln das Problem schon“, kritisiert Prof. Dr. Hackländer. „Wie überheblich über gerissene, verstümmelte und verängstigte Haus- und Weidetiere geurteilt wird, ist zum Teil unerträglich“, so der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Wildtier Stiftung.

Haben Schafe und Rinder Recht auf Schutz?

Die Fronten zwischen Wolfschützern und Nutztierhaltern sind verhärtet. Der Wolf genießt einen hohen Schutzstatus; doch welches Recht auf Schutz haben Schafe und Rinder? „Auf die Frage nach dem Schutz von Weidetieren vor Wölfen gibt es keine einfachen Antworten“, sagt Hackländer. Selbst hohe Elektrozäune taugen zur Wolfsabwehr nur bedingt. Bewegungsmelder mit optischen oder akustischen Signalen vertreiben Wölfe allenfalls für kurze Zeit.

Extensive Beweidung trägt zur Artenvielfalt bei

„Es gibt zwar Hunderassen wie den Pyrenäenberghund, die es durchaus mit Wölfen aufnehmen, doch die Ausbildung ist aufwendig und die Haltung kostenintensiv“, erläutert Prof. Dr. Hackländer. Viele Nutztierhalter überlegen vor diesem Hintergrund, ihre Tiere nicht mehr auf die Weiden zu lassen. „Das wäre für den Naturschutz fatal“, so Hackländer. Denn eine extensive Beweidung trägt wesentlich zur Artenvielfalt in Deutschland bei.

Das Thema Jagd und die Abschussfreigabe von Wölfen werden heiß diskutiert und erregen die Gemüter. „Wir freuen uns, dass es wieder Wölfe in Deutschland gibt“, sagt Hackländer. „Aber wir sind auch davon überzeugt, dass es ein funktionierendes Wolfsmanagement braucht, das auch das Töten von einzelnen Wölfen inkludiert.“ Eines steht für den Wildtierbiologen fest: „Wir müssen mit dem Wolf leben lernen.“

Infobox

Am 24. Februar 2021 hält Prof. Dr. Hackländer in zwei Online-Seminaren Vorträge zum Wolf.

Zum einen bietet die Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e. V. ein Fachgespräch zum Thema „Wolf und Herdenschutz“ an. Praktisch zeitgleich veranstaltet die Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg die Fachtagung „Weiden! – Wege zur Bewahrung der Biodiversität“ .

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Hoher Stellenwert: Energiesparen und Klimaschutz

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4 Jahre Energieberatung der Verbraucherzentrale im Kreis Wesel

Verbraucherzentrale NRW und Klimabündnis der Kommunen im Kreis Wesel ziehen positive Bilanz. Seit diesem Jahr geht die Energieberatung für weitere fünf Jahre, auch in Schermbeck, in die Verlängerung.

Kreis Wesel(pd). Egal ob Heizverluste durch undichte Fenster, Schimmel in der Wohnung oder Ärger mit dem Stromanbieter – die Energieberatungsangebote der Verbraucherzentrale NRW helfen Ratsuchenden im Kreis Wesel kompetent und unabhängig weiter. Mehr als 1.500 Bürger ließen sich in den vergangenen vier Jahren rund um das Thema Energie persönlich beraten. Fast 5.000 Gespräche mit Expert fanden statt, dazu zahlreiche Veranstaltungen und Vorträge.

Positives Fazit

Dieses erfolgreiche Projekt und seine Fortsetzung ab dem Jahr 2021 sind in einer Online Pressekonferenz am Freitag, 19. Februar, mit dem Landrat Ingo Brohl, dem Bürgermeister Heiko Schmidt aus Sonsbeck, dem Energieberater Akke Wilmes von der Verbraucherzentrale NRW und den beiden Klimamanagern Ingrid von Eerde (Stadt Wesel) und Christopher Tittmann (Gemeinde Sonsbeck) vorgestellt worden.

Energieberater Akke Wilmes ist Architekt und Diplom-Ingenieur für ökologisches Bauen bei der Verbraucherzentrale NRW. Er ist der erste Ansprechpartner der Energieberatungsstellen und seit vier Jahren das Gesicht der Energieberatung im Kreis Wesel.

Interesse der Menschen im Kreis geweckt

Er erzählt: „Die erste Energieberatungsstelle im Kreis Wesel wurde 2017 auf Initiative der Bürgermeisterin und der Bürgermeister, den kommunalen Mitarbeiter des Klimabündnisses und dem Kompetenznetz-Energie Kreis Wesel e.V. eingerichtet.  Auch wenn das Angebot anfangs noch zurückhaltend angenommen wurde, weckten innerhalb kurzer Zeit Vorträge und Infostände auf regionalen Messen und Stadt-Festen das Interesse der Menschen im Kreis.“

Hierbei spiele vor allem die enge Zusammenarbeit mit den Klimamanagerinnen und Klimanagern der einzelnen Kommunen eine große Rolle. „Dieses Netzwerk hat wesentlich dazu beigetragen, unsere Angebote in der Bevölkerung bekannt zu machen“, so der Energieexperte weiter. „Der große Erfolg der letzten vier Jahre zeigt vor allem eines: Energiesparen und Klimaschutz haben einen großen Stellenwert bei den Bürgerinnen und Bürgern im Kreis Wesel.“

Über 500 Vor-Ort-Beratungen

Und das Interesse an Energieberatungen steigt: Die Jahre 2019 und auch 2020 waren die bisher erfolgreichsten Jahre. Bei über 500 Vor-Ort-Beratungen ging es vor allem um die Themen Photovoltaik und Heizung. Wilmes schreibt dies auch der zunehmenden Berichterstattung und Aufmerksamkeit gegenüber Klimathemen in der Öffentlichkeit zu: „Der ‚Greta-Effekt‘ und das Klimapaket der Bundesregierung hatten einen deutlichen Einfluss auf unsere Beratungszahlen. Und das trotz der Corona Pandemie. Die persönliche Beratung wurde auf digitale Formate umgestellt, was von den Ratsuchenden sehr gut angenommen wurde. Das werden wir in Zukunft sicherlich beibehalten.“

Wilmes steht Bürgern als direkter Ansprechpartner zur Verfügung: „Man muss zwar einen Termin mit mir vereinbaren, meine Beratung ist aber kostenfrei.“ Termine können in den einzelnen Rathäusern, am Telefon, per Email und seit Anfang 2020 auch per Video-Chat in Anspruch genommen werden.

Fortsetzung der Kampagne im Jahr 2021

Seit diesem Jahr geht die Energieberatung für weitere 5 Jahre in die Verlängerung. Die Kommunen Alpen, Dinslaken, Hamminkeln, Hünxe, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck, Voerde, Wesel, Xanten und der Kreis Wesel beteiligen sich gemeinsam an der Finanzierung der Kampagne.

Ingo Brohl, Landrat des Kreises Wesel, freut sich über die Verlängerung des Projekts: „So sieht erfolgreiche interkommunale Zusammenarbeit aus. Den Bürgern des Kreises Wesel wird über die Verbraucherzentrale NRW eine kompetente und individuelle Beratung angeboten. Die Einzelfallberatung enthält immer individuell abgestimmte Maßnahmen, die sich im konkreten Fall auch wirklich lohnen. Und mit dem KompetenzNetz Energie und seinen rund 50 Mitgliedern haben wir einen tatkräftigen Partner im Kreis Wesel für die Umsetzung der von der Verbraucherzentrale analysierten energetischen Maßnahmenvorschläge.“


Um die hohe Nachfrage auch 2021 bedienen zu können, wird die Beratung von zahlreichen weiteren Energieberaterinnen und Energieberatern unterstützt, die im Auftrag der Verbraucherzentrale die Ratsuchenden zu Hause aufsuchen. Bei der „Energieberatung zu Hause“ nehmen die Experten das Haus vom Keller bis zum Dach unter die Lupe und zeigen energetische Sanierungsmöglichkeiten auf. Der Energie Basischeck ist kostenlos.

Die Möglichkeit zur Anmeldung für Beratungen gibt es unter 0211 / 33 996 556 (Mo-Fr. 9.00-17:00) oder unter 0281 47368415.

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Energieberatung der Verbraucherzentrale im Kreis Wesel

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Verbraucherzentrale NRW und Klimabündnis der Kommunen im Kreis Wesel ziehen positive Bilanz
Egal ob Heizverluste durch undichte Fenster, Schimmel in der Wohnung oder Ärger mit dem Stromanbieter – die Energieberatungsangebote der Verbraucherzentrale NRW helfen Ratsuchenden im Kreis Wesel kompetent und unabhängig weiter. Mehr als 1.500 Bürgerinnen und Bürger ließen sich in den vergangenen vier Jahren rund um das Thema Energie persönlich beraten. Fast 5.000 Gespräche mit Expert/innen fanden statt, dazu zahlreiche Veranstaltungen und Vorträge.

Dieses erfolgreiche Projekt und seine Fortsetzung ab dem Jahr 2021 sind in einer Online Pressekonferenz am Freitag, 19. Februar, mit dem Landrat Ingo Brohl, dem Bürgermeister Heiko Schmidt aus Sonsbeck, dem Energieberater Akke Wilmes von der Verbraucherzentrale NRW und den beiden Klimamanagern Ingrid von Eerde (Stadt Wesel) und Christopher Tittmann (Gemeinde Sonsbeck) vorgestellt worden.

Energieberater Akke Wilmes ist Architekt und Diplom-Ingenieur für ökologisches Bauen bei der Verbraucherzentrale NRW. Er ist der erste Ansprechpartner der Energieberatungsstellen und seit vier Jahren das Gesicht der Energieberatung im Kreis Wesel. Er erzählt: „Die erste Energieberatungsstelle im Kreis Wesel wurde 2017 auf Initiative der Bürgermeisterin und der Bürgermeister, den kommunalen Mitarbeiter/innen des Klimabündnisses und dem Kompetenznetz-Energie Kreis Wesel e.V. eingerichtet.  Auch wenn das Angebot anfangs noch zurückhaltend angenommen wurde, weckten innerhalb kurzer Zeit Vorträge und Infostände auf regionalen Messen und Stadt-Festen das Interesse der Menschen im Kreis.“ Hierbei spiele vor allem die enge Zusammenarbeit mit den Klimamanagerinnen und Klimanagern der einzelnen Kommunen eine große Rolle. „Dieses Netzwerk hat wesentlich dazu beigetragen, unsere Angebote in der Bevölkerung bekannt zu machen“, so der Energieexperte weiter. „Der große Erfolg der letzten vier Jahre zeigt vor allem eines: Energiesparen und Klimaschutz haben einen großen Stellenwert bei den Bürgerinnen und Bürgern im Kreis Wesel.“

Und das Interesse an Energieberatungen steigt: Die Jahre 2019 und auch 2020 waren die bisher erfolgreichsten Jahre. Bei über 500 Vor-Ort-Beratungen ging es vor allem um die Themen Photovoltaik und Heizung. Wilmes schreibt dies auch der zunehmenden Berichterstattung und Aufmerksamkeit gegenüber Klimathemen in der Öffentlichkeit zu: „Der ‚Greta-Effekt‘ und das Klimapaket der Bundesregierung hatten einen deutlichen Einfluss auf unsere Beratungszahlen. Und das trotz der Corona Pandemie. Die persönliche Beratung wurde auf digitale Formate umgestellt, was von den Ratsuchenden sehr gut angenommen wurde. Das werden wir in Zukunft sicherlich beibehalten.“

Wilmes steht Bürgerinnen und Bürgern als direkter Ansprechpartner zur Verfügung: „Man muss zwar einen Termin mit mir vereinbaren, meine Beratung ist aber kostenfrei.“ Termine können in den einzelnen Rathäusern, am Telefon, per Email und seit Anfang 2020 auch per Video-Chat in Anspruch genommen werden.

Fortsetzung der Kampagne im Jahr 2021

Seit diesem Jahr geht die Energieberatung für weitere 5 Jahre in die Verlängerung. Die Kommunen Alpen, Dinslaken, Hamminkeln, Hünxe, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck, Voerde, Wesel, Xanten und der Kreis Wesel beteiligen sich gemeinsam an der Finanzierung der Kampagne. Die Stadt Rheinberg ist dem Projekt eng verbunden, setzt aber mit dem Projekt „Dr. Haus“ ihr eigenes Energieberatungsprojekt fort.

Ingo Brohl, Landrat des Kreises Wesel, freut sich über die Verlängerung des Projekts: „So sieht erfolgreiche interkommunale Zusammenarbeit aus. Den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Wesel wird über die Verbraucherzentrale NRW eine kompetente und individuelle Beratung angeboten. Die Einzelfallberatung enthält immer individuell abgestimmte Maßnahmen, die sich im konkreten Fall auch wirklich lohnen. Und mit dem KompetenzNetz Energie und seinen rund 50 Mitgliedern haben wir einen tatkräftigen Partner im Kreis Wesel für die Umsetzung der von der Verbraucherzentrale analysierten energetischen Maßnahmenvorschläge.“ Heiko Schmidt als Bürgermeister der aktuell vorsitzenden Kommune Sonsbeck im Klimabündnis der Kommunen im Kreis Wesel ergänzt: „Gerade das neutrale Beratungsangebot der Verbraucherzentrale hat uns von Anfang an überzeugt und ist das Herzstück der Beratungskampagne. Die Bürgerinnen und Bürger haben uns dies in den letzten Jahren immer wieder bestätigt.“

Um die hohe Nachfrage auch 2021 bedienen zu können, wird die Beratung von zahlreichen weiteren Energieberaterinnen und Energieberatern unterstützt, die im Auftrag der Verbraucherzentrale die Ratsuchenden zu Hause aufsuchen. Bei der „Energieberatung zu Hause“ nehmen die Experten das Haus vom Keller bis zum Dach unter die Lupe und zeigen energetische Sanierungsmöglichkeiten auf. Der Energie Basischeck ist kostenlos. Die Möglichkeit zur Anmeldung für Beratungen gibt es unter 0211 / 33 996 556 (Mo-Fr. 9.00-17:00) oder unter 0281 47368415.

Anja Schulte, Pressestelle des Kreises Wesel

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Digitalen Diskussion über das Insektenschutzgesetz

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Landtagsabgeordnete Charlotte Quik lädt die Landwirte im Kreis Wesel zur digitalen Diskussion über das Insektenschutzgesetz ein

Zu Gast ist der Bundestagsabgeordneter Johannes Röring

(pd). Das „Insektenschutzgesetz“ befindet sich derzeit in der politischen Diskussion. Das Bundeskabinett hat das Gesetz beschlossen. Nun läuft das parlamentarische Beratungsverfahren.

Um allen Landwirtinnen und Landwirten im Kreis Wesel die Möglichkeit zu geben, Informationen aus erster Hand zu erhalten, lädt die Landtagsabgeordnete Charlotte Quik zu einer gemeinsamen Videokonferenz am 1. März von 19.00 bis 20.30 Uhr ein.

Gast an diesem virtuellen Abend wird der Bundestagsabgeordnete Johannes Röring aus Vreden sein. Der 61-jährige Familienvater und staatlich geprüfte Landwirt ist seit 2005 Mitglied des Deutschen Bundestages und Mitglied des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft. Von 2012 bis 2020 war er Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes.

Dazu erklärt die Landtagsabgeordnete Charlotte Quik: „Dieser digitale Austausch soll dazu beitragen, dass die Sorgen und Nöte der Landwirte rund um das Gesetz gehört und diese in den parlamentarischen Prozess einfließen können. Mit Johannes Röring als Mitglied des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft haben wir einen kompetenten Ansprechpartner für die Veranstaltung gewinnen können.“

Nach einem Vortrag von Johannes Röring besteht während der Videokonferenz die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Moderiert wird die Veranstaltung von Charlotte Quik. Anmeldungen nimmt die CDU-Kreisgeschäftsstelle Wesel ab sofort unter cdu-wesel@t-online.de unter Angabe des vollständigen Namens und einer Emailadresse entgegen. Alle Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor der Videokonferenz die Einwahldaten per Mail.

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Steuerliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung

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Steuerliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung seit Januar 2021


Der Kreis Wesel verweist auf die zum 1. Januar 2021 in Kraft getretende Verbesserung der Lohn- und Einkommenssteuer für Menschen mit Behinderung.

Kreis Wesel(pd). Seit Jahresbeginn wird bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 ein steuerlicher Pauschbetrag gewährt. Ab einem Behinderungsgrad von 30 bis zu einem GdB von 100 sowie bei blinden Menschen und Menschen, die hilflos sind, verdoppeln sich die bisherigen Pauschbeträge. Somit können alle behinderten Menschen ab einem GdB von 20 bei ihrer Steuerveranlagung ab dem Steuerjahr 2021 einen Pauschbetrag geltend machen.

Auf Antrag stellt der Kreis Wesel bei einem GdB von 20 bis 40 eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus. Wichtig: Die bisher ausgestellten Bescheinigungen behalten ihre Gültigkeit. Ab einem GdB von 50 genügt nach wie vor die Vorlage des Schwerbehindertenausweises.

Bislang galt: Behinderte Menschen konnten erst ab einem GdB von 30 einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen. Zusätzlich mussten bei einem GdB von 30 oder 40 für die Inanspruchnahme des Pauschbetrages die gesundheitlichen Voraussetzungen einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit bzw. eine Berufskrankheit nachgewiesen sein. Diese bisher erforderlichen zusätzlichen Voraussetzungen entfallen.

Hintergrund der Änderungen ist das am 29.10.2020 durch den Bundestag beschlossene Gesetz zur Erhöhung der Behindertenpauschbeträge.

Weitergehende Informationen zu den Behindertenpauschbeträgen gibt es auf der Seite des Bundesfinanzministeriums unter https://www.bundesfinanzministerium.de

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SPD im Kreis möchte E-Mobilität fördern

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E-Mobilität: Zukunftsprogramm für 1000 Radwege und 1000 Ladesäulen

Die SPD im Kreis Wesel hat einen Antrag an den Verkehrsausschuss des Kreises gestellt. Der Antrag zeige Möglichkeiten auf, den Aufbau der Infrastruktur für „1000 Radwege und 1000 Ladesäulen“ kreisweit mit den entsprechenden lokalen Akteuren zu koordinieren und zu fördern.

Die SPD-Kreisfraktion sieht in dem Ausbau einen weiteren positiven Effekt im Bereich des Arbeitsmarktes. Der Grund: Investitionen in den Infrastrukturbereich lassen neue Arbeitsplätze entstehen.

Ein weiterer Grund für den Ausbau der – E-Mobilität sei die Eindämmung der Erderwärmung. „Wenn das dringend notwendige 1,5-Grad Ziel eingehalten werden soll, müssen wir innerhalb der nächsten 7,5 Jahre handeln“, heißt es als Begründung in dem Antrag. Die SPD fordert den Kreistag zu entsprechendem Handeln auf.

Konzept für mehr Klimaneutralität

Mit dem SPD „Zukunftsprogramm für 1000 Radwege und 1000 Ladesäulen“ im Kreis Wesel sei ein schlüssiges Konzept erarbeitet worden, wie die Zukunft der emissionsarmen Mobilität Kreis aussehen könnte. Denn: Der Kreis Wesel hat 450.000 Einwohner und Einwohnerinnen und über 300.000 Autos. Viele Menschen sind in unserem Flächenkreis auf einen PKW angewiesen, nicht zuletzt, weil das Angebot des ÖPNV unzureichend ist.

„Wir haben uns zusammengesetzt und überlegt, wie wir trotz dieser erschwerten Bedingungen erreichen können, dass sowohl der individual- als auch der öffentliche Verkehr spürbare Beiträge zu mehr Klimaneutralität beitragen kann“, erläutert die umweltpolitische Sprecherin der SPD Gabi Wegner.

Ladestation-Elektro-Fahrrad

E-Bikes spielen eine wichtige Rolle

Das Mobilitätskonzept des Kreises Wesel sieht dazu bereits vor, den Alltagsradverkehr zu stärken, erläutert Gabi Wegner weiter. „E-Bikes spielen bei unseren Überlegungen eine wichtige Rolle, denn im Vergleich zu einem herkömmlichen Fahrrad hat ein E-Bike einen größeren Aktionsradius und kommt bei mittleren Strecken durchaus als Alternative zum PKW oder zum ÖPNV in Frage“.

Seit Beginn der Corona-Pandemie haben sich auch im Kreis Wesel viele Menschen Pedelecs, E-Bikes oder Elektroroller zugelegt, um die Ansteckungsgefahr im ÖPNV zu meiden. So wi es nicht verwunderlich, dass Berufspendler auf E-Bikes immer häufiger im Straßenbild zu sehen sind. Auch der Anteil von PKWs mit Elektroantrieb oder mit Hybridantrieb sei laut SPD deutlich gestiegen. „Höchste Zeit also, die Verkehrs- und Ladeinfrastruktur im Kreis Wesel an die neuen Realitäten anzupassen“, so Wegner.

1000 Ladesäulen

Mit Blick auf die Energieversorgung von E-Bikes und E-Autos benötige diese eine andere Logistik als die von Verbrennern, erläutert die verkehrspolitische Sprecherin Dr. Doris Beer.

Für eine Batterieladung werde wesentlich mehr Zeit benötigt, als für das herkömmliche „Tanken“. Mit dem Konzept möchte die SPD genau dort ansetzen, wo die PKWs stehen – nachts nahe bei den Wohnungen, tagsüber an den Arbeitsstätten, an Park-and-Ride Parkplätzen, an Ausbildungsstätten, Kultureinrichtungen und Geschäftsvierteln. „Hier verweilen die Menschen längere Zeit und es bietet sich an, die Akkus aufzuladen.“

Beer ist sich sicher: „Wenn die PKW-Fahrer und Fahrerinnen darauf vertrauen könnten, dass sie an zentralen Einrichtungen ausreichend funktionsfähige Ladesäulen für ihre Fahrzeuge vorfinden, wird der Umstieg auf emissionsarme Transportmittel weiter beschleunigt.“

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REWE – Angebot der Woche ab Montag

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Kein Papierkram mehr …. Hier gibt es jede Woche neu das aktuelle Wochenangebot REWE – Markt Schermbeck online!!!

Angebot der Woche ab Mo 22.02.2021 bis Sa 27.02.2021
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Hier das komplette Wochenangebot als PDF-Datei links den Pfeil anklicken wenn man auf dem Link geklickt hat. Oder auf Download klicken.
REWE KW 08

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Bis zum 7. März keine Präsenzgottesdienste

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Pfarrer Dieter Hofmann teilt mit:

Auf Beschluss des Presbyteriums finden bis einschließlich Sonntag, 7. März keine Präsenz-Gottesdienste in der Schermbecker Georgskirche statt. An ihre Stelle treten auch weiterhin Video-Gottesdienste, die auf der Homepage der Evangelischen Kirchengemeinde zu finden sind. Sie werden im Wechsel mit der Kirchengemeinde Drevenack und der Stiftung Lühlherheim produziert. Bei Trauerfeiern auf dem Evangelischen Friedhof soll die Teilnehmer*innenzahl 50 nicht überschreiten. Auch die Veranstaltungen im Gemeindehaus fallen aus. Diakonische Einzelfallberatung ist möglich. Termine müssen mit den Beratungsstellen der Diakonie des Kirchenkreises Wesel beziehungsweise mit der Ökumenischen Gruppe Arbeitswelt abgesprochen werden.

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Wolfsgebiet Schermbeck: Angst der Tierhalter bleibt

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Nach Auffassung des RLV schiebt die DBBW damit nicht zu ersten Mal die Verantwortung für Wolfsrisse allein den Weidetierhaltern zu

Mit Enttäuschung reagiert der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) auf die Ergebnisse des vom NRW-Umweltministerium zum Thema Wolf bei der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes (DBBW) in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Bewertung der Nutztierrisse im Wolfsgebiet Schermbeck.

Nach Angaben des Ministeriums kam es seit 2018 zu 56 Vorfällen mit insgesamt 111 getöteten Weidetieren – mit wenigen Ausnahmen konnten die Übergriffe der zugewanderten Wölfin zugeordnet werden. In mindestens vier Fällen wurde dabei ein selbst nach den Empfehlungen des Bundes ausreichender Herdenschutz überwunden. Dennoch kommt das Gutachten zu der Einschätzung, dass eine Entnahme des betreffenden Wolfs zurzeit nicht in Betracht zu ziehen sei und empfiehlt eine konsequente Anwendung des empfohlenen Herdenschutzes.

Verantwortung liegt bei Weidetierhalter

Nach Auffassung des RLV schiebt die DBBW damit nicht zu ersten Mal die Verantwortung für Wolfsrisse allein den Weidetierhaltern zu, indem deren Schutzbemühungen als unzulänglich beschrieben werden. Bereits im vergangenen Jahr war an der Darstellung der Risssituation im Rahmen des bundesweiten DBBW-Schadensberichtes Kritik geübt worden. Während die Wölfe in den anderen Wolfsgebieten Nordrhein-Westfalens aktuell kaum in Erscheinung treten, eskaliert die Situation am Niederrhein – inzwischen wurden sogar zwei Ponys gerissen. Die unterschiedliche Situation ist nach Auffassung des RLV einzig auf die dort lebenden Wolfsindividuen zurückzuführen.

„Aufrüsten“ ist keine Lösung

Mit der Empfehlung der DBBW, trotz Überwinden von Schutzzäunen eine Entnahme nicht zu veranlassen, stellt sich für den RLV die Frage, unter welchen Bedingungen eine Entnahme überhaupt möglich sein soll. Ein ständiges „Aufrüsten“ bei den Schutzmaßnahmen kann aus Sicht des Verbandes keine Lösung sein.

Insbesondere Herdenschutzhunde sind nicht für jedermann geeignet, in den falschen oder zu unerfahrenen Händen können die meist kräftigen Tiere schnell gefährlich werden.

Der Wolf treibt die Tiere in den Stall

Als Offenbarungseid wertet der RLV zudem Empfehlungen von Seiten des organisierten Naturschutzes, Weidetiere während der Nachtzeit aufzustallen – es käme damit wie befürchtet: Der Wolf treibt die Tiere in den Stall. Die Förderung von Präventionsmaßnahmen und eine schnelle Entnahme von Wölfen, die trotz Schutzmaßnahmen Weidetiere angreifen oder reißen, müssen vielmehr „zwei Seiten einer Medaille“ sein. Unterbleiben hier Konsequenzen, wird die Akzeptanz für den Wolf am Niederrhein weiter schwinden.

Unverständlich aus Sicht der hiesigen Tierhalter ist auch, warum trotz gleichem Schutzstatus nicht längst Lösungsansätze anderer Mitgliedstaaten in den Blick genommen werden – so könnte etwa wie in Frankreich eine jährliche Entnahmequote festgelegt werden. Den Leid geprüften Tierhaltern vor Ort ist jedenfalls zu wünschen, dass sie endlich wieder ohne Angst und Einschränkungen ihre Tiere halten können, so der RLV.

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Karlheinz Busen von der FDP fordert Freigabe der Jagd auf Wölfin

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Karlheinz Busen: Gutachten ist ein Affront gegen die betroffene Landbevölkerung

Der aus dem Kreis Borken stammende Bundestagsabgeordnete Karlheinz Busen fordert die Freigabe der Jagd auf Wölfin „Gloria“ in der Wolfsregion Schermbeck.

Der jagdpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Karlheinz Busen, erklärt zum verweigerten Abschuss der Wölfe in der Wolfsregion Schermbeck:

„Nachweislich überwinden die Wölfe im Wolfsgebiet Schermbeck Herdenschutzmaßnahmen. Dennoch versteckt sich die Umweltministerin in NRW, Ursula Heinen-Esser, nun hinter einem Gutachten, wonach eine Entnahme der Wölfe nicht gerechtfertigt sei. Es mangelt nicht nur an der Verantwortungsbereitschaft. Diese Haltung ist ein Affront gegen die betroffene Landbevölkerung, insbesondere gegen die Menschen in der Landwirtschaft. Es scheint, als zähle nur noch die Mehrheitsmeinung der Menschen in den Großstädten, die oft vom Landleben gar keine Ahnung haben.

Wölfe töten im Blutrausch wehrlose Schafe, Ziegen und zuletzt sogar Ponys. Ein Beschwichtigen und Verweisen auf Herdenschutzmaßnahmen führt zu nichts. Wir wollen keine von Herdenschutzzäunen geprägte Landschaft. Für Wölfe gibt es andernorts genug Platz, aber nicht in unserer Kulturlandschaft.“

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Corona im Kreis Wesel – Tägliches Update

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Aktueller Stand der Infektionsfälle mit Coronavirus (Covid-19): 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel bei 46,3 (47,8)

Im Kreis Wesel sind sechs weitere Menschen verstorben, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden.

Es handelt sich dabei um zwei 86 Jahre alte und 94 Jahre alte Frauen aus Moers, eine 97 Jahre alte Frau aus Rheinberg, einen 83 Jahre alten Mann und eine 75 Jahre alte Frau aus Voerde und einen 86 Jahre alten Mann aus Wesel. Damit steigt die Zahl der in Zusammenhang mit dem Coronavirus verstorbenen Menschen im Kreis Wesel auf 204.

Die Anzahl der bestätigten Fälle von labordiagnostisch nachgewiesenen Infektionen mit dem Coronavirus (Covid-19) im Kreis Wesel liegt aktuell bei 11.498, Stand 23.02.2021, 12 Uhr. Zum Vergleich, Stand 22.02.2021, 12 Uhr = 11.484 Fälle.

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel liegt damit bei 46,3. Die 7-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage bezogen auf jeweils 100.000 Einwohner gemeldet wurden.

Die Lage stellt sich folgendermaßen dar:

WohnortGesamtanzahl der Infektionen*Zuwachs seit der letzten MeldungGenesen**Verstorben
Alpen211+11926
Dinslaken        2.104+11.98646
Hamminkeln509+14799
Hünxe2502442
Kamp-Lintfort1.1901.10332
Moers2.826+12.69937
Neukirchen-Vluyn586+454712
Rheinberg717+16854
Schermbeck2642490
Sonsbeck184+21486
Voerde95191123
Wesel1.266+21.19621
Xanten440+14116
Gesamt11.498+1410.850204

Die Erhebung der Zahlen in der entsprechenden Landesdatenbank findet verzögert statt, so dass an dieser Stelle immer die Zahlen des Vortages veröffentlicht werden.

Corona-Patienten in Krankenhäusern im Kreis Wesel

Corona-Patienten in KrankenhäusernDavon auf der IntensivstationDavon mit Beatmung
Stand 18.02.2021105279
Aktueller Stand:
21.02.2021
992310

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EU-Projket zur Erhaltung artenreicher Wiesen und Weiden

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Biologische Station im Kreis Wesel gehört zum EU-LIFE-Projekt zum Schutz von Wiesenvögeln

Umweltministerin Heinen-Esser: Das Projekt stärkt und schafft Kulturlandschaften für den Artenschutz / LANUV-Präsident Delschen: Wiesenvögel sind wichtige Indikatoren für den Zustand unserer Natur

NRW(pd). Die Erhaltung artenreicher Wiesen und Weiden ist in der Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens ein Gebot der Stunde. Dadurch werden wertvolle und einzigartige Lebensräume für Wiesenvögel, für Insekten und viele andere Tier- und Pflanzenarten gesichert.

Um „extensive Feuchtwiesen“ zu erhalten und zu verbessern, investieren die EU-Kommission und das Land 19 Millionen Euro in ein neues LIFE-Projekt zum Schutz von Wiesenvögeln. Mit mehr als 180 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus den Bereichen Naturschutz, Landwirtschaft und Jagd sowie Politik und Kommunen fand am Dienstag (23. Februar) die digitale Auftaktveranstaltung zum Projekt statt.

Wiesenvögel sind wichtige Indikatoren

Projektiert und umgesetzt wird das Programm vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zusammen mit zehn biologischen Stationen. LANUV-Präsident Dr. Thomas Delschen: „Wiesenvögel sind wichtige Indikatoren für den Zustand unseres Grünlandes und der Natur insgesamt. Die Intensivierung der Landwirtschaft und der Druck auf die Nutzung von Flächen führen zum Verlust artenreicher Lebensräume. Mit dem Wiesenvogel-Schutzprojekt möchten wir unseren Beitrag leisten, Lebensräume wieder aufzuwerten und somit auf lange Sicht Bedingungen zu schaffen, die den Bestand unserer Wiesenvögel sichern.“

Kulturlandschaften für den Artenschutz stärken

Nordrhein-Westfalens Umweltministerin Ursula Heinen-Esser unterstrich in ihrer Begrüßungsrede die Bedeutung des EU-LIFE-Projekts für den Arten- und Naturschutz: „Es ist das vom Umfang her bisher größte LIFE-Projekt in Nordrhein-Westfalen. Indem wir artenreiches Grünland erhalten, stärken und schaffen wir Kulturlandschaften für den Artenschutz. Wir schützen damit nicht nur Wiesenvögel, sondern ganze Lebensräume inklusive der dort lebenden Pflanzen und Insekten.“ Das Projekt stehe vorbildhaft für praktischen, kooperativen Naturschutz und die erfolgreiche Zusammenarbeit von Naturschutz sowie Landwirtschaft.

60 Prozent aus dem EU-Förderprogramm

Vom Schutz extensiver Feuchtwiesen profitieren insbesondere sensible Vogelarten wie Uferschnepfe, Rotschenkel und Wiesenpieper. Das Projekt wird zu 60 Prozent von der EU-Kommission aus dem EU-Umweltförderprogramm LIFE finanziert, die Landesregierung trägt die verbleibenden 40 Prozent. Zur Projektkulisse gehören acht EU-Vogelschutzgebiete des nordrhein-westfälischen Tieflandes vom Unteren Niederrhein bis in den Kreis Minden-Lübbecke. Diese Gebiete bilden einen wichtigen Baustein des EU-weiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000. 

In diesen Gebieten werden die Projektmaßnahmen von den beteiligten Biologischen Stationen umgesetzt. Das LANUV hat die Aufgabe der Projektkoordination und -verwaltung. Es schafft dazu drei Vollzeitstellen; weitere fünf Stellen zur praktischen Projektumsetzung sind bei den Biologischen Stationen angesiedelt. Auf Landesebene und in den beteiligten Kreisen wurden Projektbeiräte etabliert. Hier sind die beteiligten Behörden ebenso vertreten wie die Verbände der Landwirtschaft, der Jagd und des Naturschutzes.

Wiederherstellung von Lebensräumen

Neben der Wiederherstellung von Lebensräumen müssen die am Boden brütenden Vögel auch vor Prädatoren wie Füchsen oder Waschbären geschützt werden. Im Projekt werden außerdem Ehrenamtliche Nester von Kiebitzen auf Ackerflächen suchen. Anschließend werden die Gelege markiert und können so bei der landwirtschaftlichen Bodenbearbeitung ausgespart werden. Erste Schulungen in den Vogelschutzgebieten Unterer Niederrhein, Hellwegbörde und Bastauniederung finden bereits in Kürze statt.

Das EU-Life-Projekt zum Wiesenvogelschutz in Nordrhein-Westfalen wurde am 1. Oktober 2020 mit den ersten organisatorischen Vorbereitungen offiziell gestartet. Die Laufzeit beträgt insgesamt sieben Jahre.

Das Projekt dient zur Sicherung von Lebensräumen wiesenbrütender Vogelarten wie Uferschnepfe, Großer Brachvogel, Rotschenkel, Kiebitz, Bekassine, Löffelente, Knäkente und Wiesenpieper. Außerdem sollen die Rastbestände von Enten und Watvögeln in diesen Gebieten gesichert werden. 

Projektpartner:

  • – NABU-Naturschutzstation Niederrhein
  • – Naturschutzzentrum Kleve
  • – Biologische Station im Kreis Wesel
  • – Biologische Station Zwillbrock 
  • – Biologische Station Kreis Steinfurt
  • – Biologische Station Soest (ABU)
  • – Biologische Station Gütersloh-Bielefeld
  • – Biologische Station Kreis Paderborn-Senne
  • – Biologische Station Minden-Lübbecke
  • – VerBund e.V., Geseke 
  • – SOVON Vogelonderzoek Nederland

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Engstellen an Straßen: Steine sollen Pflanzbeete schützen

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Angelegte Pflanzbeete werden häufig überfahren – Findlinge zum Schutz ausgelegt

Steine wurden durch Dritte widerrechtlich so verschoben, dass sie in die Fahrbahn ragten. Dieser gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr wurde durch die Gemeinde Schermbeck bei der Polizei zur Anzeige gebracht.

Um die Geschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich Bereich „Schlenke / Eschenstraße“ hat die Gemeinde Schermbeck hier Pflanzbeete angelegt.

Immer wieder sei jedoch bei dem gewollten Engstellen der Fahrbahn, die das Einhalten der Schrittgeschwindigkeit herbeiführen solle, zu einem Überfahren der Pflanzbeete gekommen.

Um ein unzulässiges Befahren der Pflanzbeet zu verhindern, hat die Gemeinde innerhalb der Pflanzbeete Findlinge platziert. Damit soll ein unzulässiges Befahren der Beete verhindert werden.

Nachdem der Vorwurf aus der Bürgerschaft geäußert wurde, die Steine seien aufgrund der Größe zu schlecht wahrzunehmen und Fahrradfahrer könnten durch sie stürzen, konnte dies weder durch die Polizei noch durch die Gemeinde Schermbeck als Ordnungsbehörde bestätigt werden, zumal die Steine mit Reflektoren versehen waren, in einem verkehrsberuhigten Bereich auch für Radfahrer Schrittgeschwindigkeit gilt und Pflanzbeete generell nicht überfahren werden dürfen. 

Steine widerrechtlich verschoben

Allerdings seien die Steine laut Bürgermeister Mike Rexforth anschließend durch Dritte widerrechtlich so verschoben worden, dass sie in die Fahrbahn ragten. Dieser gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr wurde durch die Gemeinde Schermbeck bei der Polizei zur Anzeige gebracht.

Um eine solche erneute Verkehrsgefährdung durch Dritte auszuschließen und dennoch die Geschwindigkeit in diesem Bereich zu reduzieren, wurden nun Pflanzkübel (Höhe 1 Meter) aufgestellt. Diese haben sich in anderen Straßen bereits seit Jahrzehnten bewährt. In einem verkehrsberuhigten Bereich habe die Gemeinde durch entsprechende Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Schrittgeschwindigkeit eingehalten werde.

Das OVG NRW etwa hatte in 2014 dazu entschieden: 

„Der gegenüber einer normalen Fahrbahn geänderten Funktion eines verkehrsberuhigten Bereichs ist nicht nur durch entsprechende Beschilderung, sondern in der Regel auch durch besondere gestalterische Maßnahmen, die die Sicherheit der Fußgänger gewährleisten sollen, Rechnung zu tragen. Hierzu dienen vor allem bauliche Vorkehrungen, die die Fahrzeugführer zu geringerer Geschwindigkeit anhalten sollen.“

Die Pflanzkübel wurden innerhalb der Pflanzbeete aufgestellt; die Fahrbahn wurde nicht verengt. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit ist gesetzlich vorgeschrieben und auch so gewollt.

An dieser Stelle wird ferner auf die StVO verwiesen, wonach in verkehrsberuhigten (Zeichen 325.1) Bereichen folgendes gilt:
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
5.  Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

Insofern werden durch die angepasste Situation diejenigen Fahrzeugführer in ihrer gewohnten Fahrweise eingeschränkt, die diese Maßnahme erforderlich gemacht haben. Auch wenn bei Maßnahmen der Verkehrssicherheit die Frage optischer Gefälligkeit untergeordnet ist, soll nachfolgend durch eine Bepflanzung der Pflanzkübel ein ansprechendes Erscheinungsbild hergestellt werden.

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