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Große Bewährungsprobe für NRW – Maßnahmenpaket der Landesregierung

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Ministerpräsident Armin Laschet: „Nordrhein-Westfalen steht vor einer großen und ernsten Bewährungsprobe.

Die Landesregierung handelt entschieden und konsequent. Zugleich ist aber auch klar: Diese Krise erfordert einen besonderen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Jetzt geht es darum, dass wir alle zusammenhalten, um die weitere Verbreitung möglichst zu verlangsamen, krankheitsanfällige Menschen zu schützen und Leben zu retten.“
 
Leitlinie für die Entscheidungen der Landesregierung war es, die Anzahl sozialer Kontakte in den kommenden Wochen zu reduzieren, um so die dynamische Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.

Experten rechnen damit, dass sich in den nächsten ein bis zwei Jahren rund 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung mit dem Corona-Virus infizieren, und zwar in Wellen. Wichtigstes Ziel ist es, die Verbreitung des Virus möglichst zu verlangsamen und Zeit zu gewinnen, um Medikamente und Impfstoffe produzieren zu können und entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in Nordrhein-Westfalen nicht zum Erliegen kommt und die Arbeitsfähigkeit kritischer Infrastrukturen gesichert bleibt.

Bewährungsprobe

Ministerpräsident Armin Laschet: „Mit dem Maßnahmenpaket der Landesregierung schränken wir den Lebensalltag vieler Menschen ein. Ich werbe um ihr Verständnis und ihre Solidarität, weil nur so wir diese Bewährungsprobe bewältigt bekommen. Meine Bitte an die Menschen in Nordrhein-Westfalen ist: Reduzieren Sie in den kommenden Wochen soziale Kontakte, befolgen Sie die Verhaltensregeln des RKI und zeigen sie sich solidarisch mit Ihren Mitmenschen!“

Das Maßnahmenpaket der Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus beinhaltet unter anderem folgende Eckpunkte:

  • Grundschulen und weiterführende Schulen: Die Schulen in Nordrhein-Westfalen werden durch das Vorziehen des Beginns der Osterferien ab sofort ab Montag bis zum 19. April 2020 geschlossen. Die Schulen werden aber am Montag und Dienstag für eine Betreuung von nicht betreuten Schülerinnen und Schülern sorgen. In den weiterführenden Schulen wird für die aktuellen Abschlussjahrgänge sichergestellt, dass geplante nötige Prüfungen abgelegt werden können.
     
  • Kinderbetreuung: Ab Montag dürfen Kinder im Alter bis zur Einschulung keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ betreten. Die Eltern sind verpflichtet, ihre Aufgabe zur Erziehung der Kinder wahrzunehmen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder die Kindertagesbetreuungsangebote nicht nutzen.

Allerdings müssen weiter Betreuungsmöglichkeiten für Kinder vorgesehen werden:

  • für Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und weiteres Personal, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln,
  • für Eltern, die in Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer wichtiger Infrastruktur arbeiten.

Die Landesregierung stimmt sich bei der Schließung der Kindestagesbetreuungseinrichtungen eng mit den Trägern und kommunalen Spitzenverbänden ab.

  • Hochschulen: Nach Abstimmung mit den Landesrektorenkonferenzen wird der Vorlesungsbeginn des Sommersemesters 2020 in Nordrhein-Westfalen bis zum Ende der Osterferien verschoben. Ein entsprechender Erlass des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft wurde bereits herausgegeben.
  • Kultureinrichtungen: Die landeseigenen Kultureinrichtungen (Schauspielhaus Düsseldorf, Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen, Kunsthaus NRW Kornelimünster) bleiben ab sofort und zunächst bis einschließlich 19. April für die Öffentlichkeit geschlossen.
  • Weitere Maßnahmen: Veranstaltungen auch mit weniger als 1.000 Teilnehmern sollen abgesagt werden, wenn sie nicht notwendig sind. Besuche in den Alten- und Pflegeeinrichtungen und in Krankenhäusern werden auf das Notwendigste eingeschränkt. Hierzu wird der Gesundheitsminister noch heute einen Erlass rausgeben. Mit Messen und Messebetreibern, die die Folgen der Krise aktuell besonders spüren, steht die Landesregierung in Kontakt.
  • Krisenstrukturen im Land: Zur Abstimmung aller Maßnahmen der Landesregierung mit zuständigen Behörden und Stellen in Nordrhein-Westfalen ist im Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales bereits seit geraumer Zeit ein Corona-Lagezentrum eingerichtet worden, das seine erfolgreiche Arbeit fortsetzen wird. Zusätzlich wird zur weiteren Unterstützung und Abstimmung mit dem Bund unter Leitung des Chefs der Staatskanzlei, Staatssekretär Nathanael Liminski, ein „Krisenkoordinationsrat Corona“ eingerichtet, dem alle Staatssekretärinnen und Staatsekretäre der Landesregierung angehören.
  • Landesverwaltung: Die Landesverwaltung wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit ihre Arbeitsfähigkeit voll gewährleistet bleibt. In Ministerien und Behörden soll dort, wo es möglich ist, mehr mobil gearbeitet werden. Die Entscheidung hierzu lieget bei den Ressorchefs.

Foto: Land NRW

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Gottesdienste in der Kirche St. Ludgerus fallen aus

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Vorläufig keine Gottesdienste in der Kirche St. Ludgerus

Damit reagiert Pastor Klaus Honermann auf die neuen Coronafälle in Raesfeld-Erle.

Er und Pastor Xavier Muppala werden die Heilige Messe für die Gemeinde feiern, besonders auch für die Kranken und für alle Ärzte und Pfleger/innen.

Darüber hinaus soll täglich eine Predigt oder ein geistlicher Impuls auf der Hompage www.sankt-ludgerus.de/gesetzt werden.

Ob die Eucharistiefeiern im kleinen Kreis an den Werktagen fortgesetzt werden, darüber werde derzeit noch nachgedacht, so Pastor Honermann.

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Presseerklärung zur Coronakrise von BM Mike Rexforth

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Umsetzung des Maßnahmenplans der Landesregierung NRW zum Umgang mit dem Coronavirus

Der Ministerpräsident des Landes NRW, Armin Laschet, hat in der heutigen Pressekonferenz das Corona-Maßnahmenpaket der Landesregierung vorgestellt und dessen Zielrichtung formuliert.

Um die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Coronavirus so weit wie möglich einzudämmen, sind einschneidende Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich umzusetzen. Leitlinie ist dabei, die Anzahl sozialer Kontakte in den kommenden Wochen zu reduzieren:

Der Schulbetrieb wird ab Montag, 16.03.2020, komplett eingestellt. Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag, 17.03.2020, aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken.

Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit, zusätzlich für OGS Schülerinnen und Schüler eine Betreuung sicher.

Systemrelevante Berufsgruppen

Für die Kinder der Klassen 1 bis 6 von sogenannten systemrelevanten Berufsgruppen, Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte, Arztpraxen), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer wird während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung- und OGS-Leitung.

Dies gilt nur für Kinder, deren Erziehungsberechtigten beide in den v.g. Berufsgruppen tätig sind. Eine entsprechende Bescheinigung der jeweiligen Arbeitgeber ist unverzüglich vorzu-legen. Bei Alleinerziehenden ist nur eine Bestätigung unverzüglich einzureichen.

Kinderbetreuungen in besonderen Fällen

Für die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ gilt ab Montag, 16.03.2020, ein generelles Betretungsverbot für Kinder. Für systemrelevante Berufsgruppen wird die Versorgung der Kinder in den Einrichtungen hier ebenfalls nach v.g. Kriterien im Form einer Notbetreuung sichergestellt.

In der Zuständigkeit der Gemeinde Schermbeck legt der Bürgermeister nach Beratung im SAE (Stab für außergewöhnliche Ereignisse) folgende Maßnahmen fest:

Per Allgemeinverfügung der Gemeinde Schermbeck vom 13.03.2020 werden spezielle Regelungen für Veranstaltungen in geschlossen Räumen und im Freien festgelegt. Hierzu wird auf die angehängte Allgemeinverfügung verwiesen.


Ab Samstag, 14.03.2020, sind folgende gemeindliche Einrichtungen geschlossen:

  • Sämtliche gemeindliche Sportanlagen (Sportplätze und Sporthallen) Hallenbad
  • Reformierte Kirche
  • Begegnungszentrum des Rathauses
  • Bauhof der Gemeinde Schermbeck

Das Rathaus bleibt bis auf weiteres ab sofort geschlossen. Die allgemeinen Sprechzeiten werden aufgehoben. Die Wartebereiche werden geschlossen.

Um die Ansteckungsgefahr für gleichzeitig wartende Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden, ist die Kontaktaufnahme per E-Mail, oder telefonisch mit dem Rathaus erforderlich.

Nur bei unaufschiebbaren Angelegenheiten, bei denen eine persönliche Anwesenheit unabdingbar ist, erfolgt eine Terminvereinbarung.

Die festgesetzten Regelungen gelten zunächst auf unbestimmte Zeit bzw. bis zu deren Aktualisierung oder Aufhebung.

Diese Informationen sind auch auf der Homepage der Gemeinde Schermbeck unter www.schermbeck.de hinterlegt.

Der aktuelle Stand zur Anzahl der bestätigten Fälle von labordiagnostisch nachgewiesenen Infektionen mit dem Coronavirus (Covid-19) im Kreis Wesel sowie allgemeine Hinweise können unter dem nachfolgendem Link eingesehen werden: www.kreis-wesel.de/de/themen/coronavirus

Mit diesen Maßnahmen schränken wir den Lebensalltag vieler Menschen ein, bitten in diesem Zusammenhang um Verständnis und Solidarität.

Letztendlich dienen diese dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten der Gemeinde Schermbeck und liegen somit auch im allgemeinen Interesse.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, über diese Festsetzungen hinaus in ihrem Alltag auf die allgemeinen Verhaltensregeln des Robert-Koch-lnstitutes (RKI) zu achten.

Gemeinde Schermbeck Der Bürgermeister Mike Rexforth Weseler Straße 2 46514 Schermbeck

Alle Infos zu Veranstaltungen etc.:

Allgemeinverfügung der Gemeinde Schermbeck vom 13.3.2020 pdf

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Coronavirus legt den Brüner Bürgerbus lahm

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Bürgerbus Mehrhoog und Brünen stellen vorläufig den Betrieb ein

Wegen der aktuellen Lage bezüglich des Coronavirus stellen die Bürgerbusvereine Mehrhoog und Brünen ihren Linienbetrieb vorläufig ein. Diese Maßnahme soll dem Schutz der ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer und der Fahrgäste dienen. Weitere Informationen zur Dauer der Betriebseinstellungen werden in der kommenden Woche veröffentlicht.

Weitere Informationen gibt es unter: https://www.buergerbus-mehrhoog-bbm.de/ und www.buergebus-bruenen.de

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Kreuzfahrtabend wird verschoben

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Das Schermbecker Reisebüro teilt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Freunde des Schermbecker Reisebüro, nach den neusten Entscheidungen der Landesregierung in NRW ab der kommenden Woche, haben wir uns entschlossen, unseren geplanten Kreuzfahrtabend am 18. März im Landgasthof Triptrap zu verschieben.

Mit dieser Entscheidung möchten wir der weiteren Verbreitung des Corvid 19 Virus entgegenwirken. Wir sehen in der Verantwortung gegenüber unseren Kunden und der Gesellschaft, das Mögliche zu tun, um Infektionen zu verringern. Wir werden die Entwicklungen weiter aufmerksam verfolgen und den Kreuzfahrtabend zu einen späteren Zeitpunkt in diesem Jahr nachholen. Alle Eintrittskarten behalten bis dahin ihre Gültigkeit.

Hierzu informieren wir Sie dann persönlich. Im Moment kümmern wir uns alle mit Hochdruck um unsere Gäste, die nicht reisen können, oder im Ausland fest sitzen. Wir bitten hier um Ihr Verständnis. Wir hoffen auf Ihr Verständnis, das Sie alle Gesund bleiben und wir uns bald „in der Mitte der Mittelstraße“ wiedersehen. Ihre Crew des Schermbecker Reisebüro I More Cruise GmbH

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Neues Bürgerbegehren zum Neubau eines Bildungszentrums

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Mit dem Bürgerbegehren „Neubau eines Bildungszentrums mit einer vereinten Grundschule“ geht ein neues Bürgerbegehren an den Start.

Die Vertretungsberechtigen von „Die PARTEI“ OV Schermbeck Manuel Schmidt, Marc Overkämping und Timo Gätzschmann haben die Grundschuldiskussion erneut aufgegriffen und einen vom Rat am 9. Oktober 2019 abgelehnten Vorschlag wieder auf den Tisch gelegt.

In ihren eingereichten Schreiben stellen die Unterzeichner des Schreibens die zur Entscheidung bringende Frage „Sind Sie für den Neubau eines Bildungszentrums an der Weseler Straße, in dessen Kern eine nach modernsten pädagogischen und technischen Erkenntnissen gestaltete und vereinte Schermbecker Grundschule steht?“

Auf Hinweis der Verwaltung wurde die Fragestellung für das Bürgerbegehren und die Begründung erneut geändert auf: „Sind Sie für den Neubau eines Bildungszentrums an der Weseler Straße/Ecke Waldweg, in dessen Kern eine vereinte 5-zügige Grundschule mit 3-fach Sporthalle steht?“ Damit entspreche laut Verwaltung die Fragestellung nunmehr den gesetzlichen Anforderungen. 

Fünf Unterschriftenlisten

Bei Eingang des Schreibens zum Bürgerbegehren wurden fünf Unterschriftenlisten mit 41 Unterschriften eingereicht. Davon seien laut Verwaltung mindestens 25 Schermbecker Bürger. Ebenfalls war eine Kostenschätzschätzung durch die Verwaltung beigelegt.

Die Kosten für den Neubau eines Bildungszentrums an der Weseler Straße werden sich laut Verwaltung auf 19.848.476 Mio. Euro belaufen. Hinzu kommen die laufenden Betriebskosten- und Instandhaltungskosten pro Jahr von 610.398 Euro.

Ein Bürgerbegehren der Bürgerinitiative „Zwei Grundschulen für Schermbeck“ für den Erhalt beider Grundschulen wurde Ende Januar wegen einer nicht vollständig übernommenen Kostenschätzung vom Gemeinderat abgelehnt. Das neue Bürgerbegehren soll Thema in der kommenden Ratssitzung am 24. März sein.

Petra Bosse

Die Bürgerinitiative „Zwei Grundschulen für Schermbeck“ äußert sich zu dem neuen Vorstoß:

„Damit ist der extremste und teuerste Vorschlag in der Grundschuldiskussion wieder Thema. Das überrascht ein wenig – zumal ein kompletter Neubau auf der grünen Wiese vom Rat mehrheitlich abgelehnt wurde“, heißt es auf Nachfrage. „Aber natürlich ist es legitim, die Bürger dazu zu befragen und um ihre Unterschrift zu werben. Es erscheint uns allerdings angesichts des hohen Haushaltsdefizits und der drohenden Grundsteuererhöhungen für alle Schermbecker im Einklang mit der Schermbecker Politik fraglich, ob die Bürger hier bereit sind, zwei mit überschaubaren Mitteln und Fördergeldern sanierbare Grundschulen abzureißen und 20 Mio. Euro für einen Neubau außerhalb des Ortskerns auszugeben. Gute Bildung und die Zukunft unserer Kinder sind natürlich wichtig. Aber es ist weiterhin nicht klar, warum das nicht mit den bestehenden Gebäuden und Sanierungen sowie baulichen Veränderungen möglich sein soll.“

Auch ein weiterer Punkt verwundert die Bürgerinitiative: „Für ein Bildungs- und Kulturzentrum, dessen Unterhalt hohe Nachfolgekosten verursachen würde, sehen wir angesichts der vorhandenen Kapazitäten in Abrahamhaus, Dorfgemeinschaftshaus, Begegnungszentrum, Pfadfinderhaus, Kolpinghaus und den weiteren in den kirchlichen Einrichtungen und Schulen zur Verfügung stehenden Räumen keinen Bedarf. Es sollte erst einmal eine Bedarfsanalyse geben, bevor hier mögliche Überkapazitäten gefordert werden, die am Ende nur ein teurer Klotz am Bein wären.“

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Bestätigter Corona-Fall im Marien-Hospital Wesel

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Die Pressestelle des Kreises Wesel teilt mit:


Seit Samstag, 14. März 2020, gibt es einen bestätigten Corona-Fall im medizinischen Personal des Marien-Hospitals Wesel.

Seit dem ersten Auftreten von Symptomen lässt die betreffende Person die Arbeit im Krankenhaus ruhen.  

In enger Abstimmung des Koordinierungskreises des Krisenstabs mit dem Krankenhaus wurden die notwendigen Maßnahmen zur Sicherheit der Patientinnen und Patienten sowie zur Aufrechterhaltung des notwendigen Krankenhausbetriebes festgelegt. Diese werden nun vom Krankenhaus umgesetzt.
 
Eva Richard

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Ev. Kirchengemeinde Schermbeck trifft Vorsorge

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Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus in der Evangelischen Kirchengemeinde Schermbeck

Die Leitung der Evangelischen Kirche im Rheinland, die Landesregierung NRW, der Superintendent des Kirchenkreises Wesel sowie der Schermbecker Bürgermeister haben am Freitag, den 13. März Maßnahmen und Appelle zur Eindämmung des Corona-Virus mitgeteilt. Sie werden in der Evangelischen Kirchengemeinden Schermbeck auf folgende Weise umgesetzt:

  1. Die Kindertagesstätten bleiben ab sofort bis zunächst 19. April 2020 geschlossen. Für Kinder, deren Eltern in „systemrelevanten Bereichen“ (z.B. Gesundheitswesen) tätig sind, werden Notgruppen angeboten. Voraussetzung ist, dass beide Eltern in solchen Berufen arbeiten und bis Dienstag, den 17. März entsprechende Bescheinigungen des Arbeitgebers in den Kitas vorlegen.
  2. Alle Gruppen, Chöre und Veranstaltungen im Gemeindehaus fallen ab sofort und zunächst befristet bis zum 19. April 2020 aus.
  3. Das betrifft auch das Fastenessen, den Mitarbeiterdank und den Osterbrunch.
  4. Der Konfirmandenunterricht findet zunächst befristet bis zum 19. April 2020 nicht statt. Auch und der Vorstellungsgottesdienst der Konfirmanden am 22. März fällt aus. Es wird ein „normaler“ Gottesdienst angeboten.
  5. Das YOU ist ab Samstag, den 14. März 2020 geschlossen, alle geplanten Konzerte usw. fallen zunächst bis zum 19. April 2020 aus.
  6. Die Gottesdienste finden bis auf Weiteres statt.
  7. Friedhof und Gemeindebüro bleiben geöffnet. Wir bitten, die Anliegen so weit wie möglich nicht persönlich, sondern telefonisch oder per E-Mail vorzubringen.
  8. Wegen den Einzel-Beratungsangeboten des Diakonischen Werkes setzen Sie sich bitte mit dem Diakonischen Werk im Kirchenkreis Wesel in Verbindung, Tel. 0281 156 – 200.

Liebe Gemeindemitglieder, wir bitten freundlich um Verständnis für diese Maßnahmen. Bitte achten Sie auf Informationen, die wir in der kommenden Zeit weitergeben. Lassen Sie uns besonnen und vorsichtig mit den gesundheitlichen Gefährdungen umgehen.

Dieter Hofmann, Vorsitzender des Presbyteriums

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SV Brünen stellt den Sportbetrieb ein

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Pressemitteilung SV Brünen

Der SV Brünen hat auf die Schließung der Sportstätten durch die Stadt Hamminkeln reagiert und stellt bis auf weiteres den Sportbetrieb ein, um die Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus zu unterstützen.

Dazu veröffentlichte der Verein, dem über 1.200 Mitglieder angehören, folgende Erklärung:

„Liebe Freunde und Mitglieder des SV Brünen,

die Dynamik der Corona-Problematik macht auch vor den Aktivitäten eines Dorfsportvereins nicht halt. Die Stadt Hamminkeln hat am 13.03.2020 die Nutzung der kommunalen Sportanlagen untersagt, um ihren Beitrag zur Verlangsamung der Corona-Ausbreitung zu leisten. Wir unterstützen diese klare Entscheidung der Stadt Hamminkeln und bitten um Euer Verständnis, dass aus diesem Grund ab sofort keine Aktivitäten mehr in der Turnhalle, auf der Platzanlage und im Platzhaus stattfinden können. Über die weitere Entwicklung informieren wir frühzeitig.

Wann der Sportbetrieb wieder aufgenommen werden kann, ist aktuell nicht absehbar.

Der Vorstand des SV Brünen

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Aktueller Stand Coronavirus im Kreis Wesel

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Wir aktualisieren täglich die aktuellen Zahlen der Infektionen im Kreis Wesel:

Die Zahl der bestätigten Fälle von labordiagnostisch nachgewiesenen Infektionen mit dem Coronavirus (Covid-19) im Kreis Wesel liegt aktuell bei 26.

Die Lage stellt sich folgendermaßen dar:

Wohnort Anzahl
Dinslaken 3 (2)
Hamminkeln 4 (4)
Hünxe 5 (1)
Kamp-Lintfort 1 (1)
Moers 10 (5)
Neukirchen-Vluyn 1 (1)
Wesel 2 (1)

GESAMT

26 (15)

Stand: 15.03.2020, 16 Uhr  

Die erforderlichen Maßnahmen wurden seitens des Fachdienstes Gesundheitswesen des Kreises Wesel eingeleitet, insbesondere werden die Kontaktpersonen ermittelt und informiert.

Die Krankheitsverläufe stellen sich bisher weitestgehend als unproblematisch dar.

Weitere Informationen erfolgen per Pressemitteilung und auf https://www.kreis-wesel.de/de/themen/coronavirus, sobald diese vorliegen.

Hinweis an die Medienvertreter: Sämtliche Presseanfragen zum Coronavirus werden weiterhin ausschließlich durch die Pressestelle des Kreises Wesel beantwortet.

Was können die Bürgerinnen und Bürger tun, um sich zu schützen?
Aufgrund der aktuellen Grippesaison sollten ohnehin folgende Hygienemaßnahmen beachtet und eingehalten werden: ·        Hustenhygiene (in die Armbeuge husten)
·  Nieshygiene
·  Regelmäßig gründlich Hände waschen

Was soll man bei einem Verdachtsfall auf das Corona-Virus tun?
Der erste Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger ist der eigene Hausarzt/die eigene Hausärztin. Hierbei sollte man diesen zunächst telefonisch kontaktieren und die weiteren Schritte abklären.
Ansprechpartner für Nachfragen:
Niedergelassene Ärzte: FD 53 Gesundheitswesen
Bürger/innen: Hotline des MAGS 0211 – 9119 1001
Schulleitungen:  Die jeweiligen Schulträger

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Neue Notfallgruppe „Wir für Schermbeck“ gegründet

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Notfall-Gruppe bietet Hilfe für Risokogruppen und Personen über 65 Jahre an

von: Petra Bosse

Es gibt nichts Gutes, außer man tut es. Ich fahre, gehe oder ich bin…Wer braucht was? Was kann ich mitbringen?

Eine neue Notfallgruppe in dieser aktuell schwierigen Zeit haben Timo Gätzschmann, Max Messing und weitere Bürger ins Leben gerufen. Sie möchten sich engagieren und helfen.

Der Grund sei, so Messing und Gätzschmann, dass auch ohne Corona die Nächstenliebe und die Solidarität im Alltag viel zu kurz kämen. „Vielleicht nutzen wir diese schwierigen Umstände mal dazu, alle wieder ein wenig näher zu rücken und zu zeigen, wie Schermbeck tickt. Um hier einen unkomplizierten und koordinierten Weg zu bieten haben wir uns entschieden das ganze schnell und so einfach wie möglich in die Hand zu nehmen – wir sehen das viele bereit wären zu helfen – jetzt muss jemand dafür sorgen das Hilfsbedürftige aus unserer Gemeinde auch davon erfahren und mit Hilfe-bietenden zusammengebracht werden“.

Hilfe für Menschen ab 65 und Risikogruppen

Um Kontakte zur Außenwelt zu vermeiden, können sich ältere Menschen ab 65 und Risikogruppen nach einem ersten Kontakt durch die Hotline entweder per Mail unter hilfe@fuer-schermbeck.de oder unter der Telefon-Nr. 02853 – 8095889 für die ab sofort bereitgestellte Nachbarschaftshilfe anmelden (bei der Band-Ansage – bitte hier Ihre Kontaktdaten hinterlassen. Ein ehrenamtlicher Helfer wird sich bei Ihnen melden).

Gleichzeitig gibt es weitere Informationen auf der Internetseite www.fuer-schermbeck.de

Zeichen für Hilfsbereitschaft zum Beispiel können sein: Einkaufen für Risikogruppen, Rezepte vom Arzt oder Medikamente aus der Apotheke holen.
Vielleicht bei den Nachbarn anrufen und darauf hinweisen, dass man Einkaufen fährt und ob man etwas mitbringen kann. Ein Aushang im Treppenhaus. Wir bieten euch an, den Schermbeck-Online Marktplatz für genau solche Hilfsangebote zu nutzen.

Ein Zeichen der Solidarität von Menschen für Menschen in einer äußerst schwierigen Zeit.

Besonders gefährdet von dem Virus sind ältere Menschen und Risikogruppen. Sie sollen möglichst zuhause bleiben. Und auch der Kontakt von Kindern zu ihren Großeltern soll derzeit unterbunden werden.

Nachbarschaftshilfe

Gelebte Nachbarschaftshilfe – Wie soll das gehen?

Gelebte Nachbarschaftshilfe – Ein Zeichen für Hilfsbereitschaft, zum Beispiel besonders für ältere Menschen ab 65 und Risikogruppen, könnte sein: Einkaufen, Rezepte vom Arzt oder Medikamente aus der Apotheke holen.

Bei den Nachbarn anrufen und darauf hinweisen, dass man Einkaufen fährt und ob man etwas mitbringen kann. Oder vielleicht auch in dringenden Fällen sich bereit erklären, kurzfristig auf das Kind aufzupassen.

Sie gehören zu der genannten Risikogruppe in Schermbeck? Dann machen Sie Gebrauch von der Notfall-Gruppe „Wir für Schermbeck“.

Wie kann das funktionieren?

Einkaufszettel mit Geld bereit halten. Am besten schon kurz vor Eintreffen der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer vor die Haustür legen, sowie einen Behälter für die eingekauften Waren. Weitere Hilfsmaßen, zum Beispiel für Kinderbetreuung durch Nachbarn und Familien, können mit der Notfallgruppe besprochen und organisiert werden.

Mit Blick auf die Nachbarkommunen bieten die zwei engagierten Schermbecker ebenfalls ihre Hilfe an. „Sollten Sie daran interessiert sein, diese Aktion auch für Ihre Gemeinde anzubieten, können wir gerne dabei behilflich sein“.

Denkt an andere Menschen

Und noch einen Tipp geben Gätzschmann und Messing allen Bürgern mit auf den Weg: „Und bitte denkt alle auch beim Einkaufen an andere Menschen – kein Mensch braucht den ganzen Keller voll Nudeln oder Klopapier. Es ist ein Virus was versucht wird klein zu halten, um die Krankenhäuser nicht zu überlasten und kein Atomkrieg…

Petra Bosse

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Rathaus bleibt bis auf Weiteres geschlossen

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Das Schermbecker Rathaus bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Die allgemeinen Sprechzeiten werden aufgehoben.

Die Wartebereiche werden geschlossen. Um die Ansteckungsgefahr für gleichzeitig wartende Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden, ist die Kontaktaufnahme per E-Mail unter info@schermbeck.de oder telefonisch unter 02853-910 0 mit dem Rathaus erforderlich.

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Betreuungsregelungen in Kitas im Kreis Wesel

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Seit Montag, 16. März 2020, sind nach Regelungen durch die Landesregierung alle Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen geschlossen. Dies gilt auch im Kreis Wesel.


Eltern sind angehalten, ihre Kinder nicht von den Großeltern betreuen zu lassen und selbst die Betreuung sicherzustellen. Dies kann durch das private Netzwerk oder flexible Arbeitszeiten geschehen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder, deren Erziehungsberechtige bzw. Betreuungspersonen unentbehrliche Schlüsselpersonen sind. Für diese Kinder gibt es ein Betreuungsangebot. Beide Erziehungsberechtigte müssen diese Unentbehrlichkeit gegenüber der Einrichtung durch eine schriftliche Bestätigung des Arbeitsgebers nachweisen.

Schlüsselpersonen sind Angehörige folgender Berufsgruppen:

·        Medizinisches Personal und Pflegekräfte aus Krankenhäusern, Pflegeheimen,
·        Arztpraxen und der Behindertenhilfe
·        Mitarbeitende der Kinder- und Jugendhilfe
·        Ordnungskräfte wie Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
·        Mitarbeitende aus dem Bereich der öffentlichen Versorgung (Telekommunikation,
·        Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)
·        Mitarbeitende der Lebensmittelversorgung
·        Mitarbeitende der zentralen Stellen der Verwaltung, der Justiz und des Staates.

Weiterhin müssen die Erziehungsberechtigten bestätigen, dass die Kinder

·        keine Krankheitssymptome aufweisen
·        nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen und
·        sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.


Hier sind die Eltern in der Verantwortung zu entscheiden, ob die Kinder betreut werden können oder nicht. Eine Betreuung dieser Kinder erfolgt dann in der Tagespflegestelle oder Kindertageseinrichtung, mit der ein Betreuungsvertrag besteht.

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Allgemeinverfügung für das gesamte Gemeindegebiet Schermbeck

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Landesregierung NRW beschließt weitere Maßnahmen zum Umgang mit dem Coronavirus

In einer Kabinettsitzung hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am Sonntag, 15. März 2020, weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie beschlossen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat per Erlass neue Rahmenbedingungen für die Durchführung von Veranstaltungen festgelegt.

Der Bürgermeister Mike Rexforth setzt diese nach Beratung im SAE (Stab für außergewöhnliche Ereignisse) in einer neuen Allgemeinverfügung für das gesamte Gemeindegebiet Schermbeck um.

1. Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gelten ab sofort für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Aufenthalt Betretungsverbote für folgende Bereiche:

· Gemeinschaftseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen, „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“, Schulen und Heime, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden) sowie betriebserlaubte Einrichtungen nach § 45 SGB VIII (stationäre Erziehungshilfe)

· Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitations-einrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken

· stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe
· Berufsschulen
· Hochschulen

2. Für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie für stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe gelten folgende Maßnahmen:

· Diese Einrichtungen haben Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag von Corona-Viren zu erschweren, Patienten und Personal zu schützen und persönliche Schutzausrüstung einzusparen.

· Sie haben Besuchsverbote oder restriktive Einschränkungen der Besuche auszusprechen; maximal ist aber ein registrierter Besucher pro Bewohner/ Patient pro Tag mit Schutzmaßnahmen und mit Hygieneunterweisung zuzulassen. Ausgenommen davon sind medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche (z. B. Kinderstationen, Palliativpatienten).

·  Kantinen, Cafeterien oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen für Patienten und Besucher sind zu schließen.

·  Sämtliche öffentliche Veranstaltungen wie Vorträge, Lesungen, Informationsveranstaltungen etc. sind zu unterlassen.

3. Folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen:

· Alle Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos und Museen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen ab dem 16.03.2020
· Alle Fitness-Studios, Schwimmbäder und sogenannte „Spaßbäder“, Saunen ab dem 16.03.2020
· Alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen ab dem 17.03.2020
· Zusammenkünfte in Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen ab dem 17.03.2020
· Zusammenkünfte in Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros ab dem 16.03.2020
· Gleiches gilt für Prostitutionsbetriebe ab dem 16.03.2020

4. Der Zugang zu Angeboten der nachstehenden Einrichtungen ist ab dem 16.03.2020 zu beschränken:
a) Bibliotheken außer Bibliotheken an Hochschulen und
b) Restaurants und Gaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen


Es gelten die folgenden Auflagen: In den vorgenannten Einrichtungen sind alle Besucher mit Kontaktdaten zu registrieren, die Besucherzahl ist auf 50% der vorhandenen Sitzmöglichkeiten zu begrenzen, der Mindestabstand zwischen Tischen muss mindestens zwei Meter betragen und es sind verpflichtende Hinweise zu Hygienemaßnahmen auf den Tischen auszulegen.

5.
Sämtliche Veranstaltungen (öffentliche und private) unabhängig von der Gesamtbesucherzahl, welche auf dem Gebiet der Gemeinde Schermbeck durchgeführt werden, sind mit sofortiger Wirkung untersagt.


Das schließt grundsätzlich auch Verbote für Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen ein, die nach Durchführung einer individuellen Verhältnismäßigkeitsprüfung zugelassen werden können. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -Vorsorge zu dienen bestimmt sind oder der Versorgung der Bevölkerung dienen (z. B. Wochenmärkte).

6. Die Allgemeinverfügung gilt unbefristet.
Sie erlischt, sobald eine gleichgerichtete Rechtsverordnung gem. § 32 IfSG durch das fachlich zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erlassen wird oder durch Änderung oder Aufhebung der zuständigen Behörde.



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Kreisverwaltung bleibt für Publikumsverkehr geschlossen

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Kreisverwaltung Wesel setzt Publikumsverkehr
bis Ende der Woche aus


Damit die Kreisverwaltung Wesel auch während der laufenden Corona-Epidemie wichtige Dienstleistungen erbringen kann, werden nun Voraussetzungen geschaffen, um Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt klären zu können.

Um dies zu organisieren, werden alle Dienststellen der Kreisverwaltung Wesel (Kreishaus Wesel, Dienstleitungszentrum und Gesundheitsamt Moers, Jugend- und Veterinärämter in der Jülicher Straße in Wesel, Erziehungsberatungsstellen und die Niederlassungen des Allgemeinen Sozialen Dienstes) ab Dienstag, 17. März 2020, bis zunächst Freitag, 20. März 2020, komplett für den Publikumsverkehr geschlossen. Bisher für diesen Zeitraum abgeschlossene Terminvereinbarungen werden storniert.

Einzig hiervon ausgenommen sind Publikumskontakte aufgrund zwingend erforderlicher Tätigkeiten (z.B. Kindeswohlgefährdung, Giftunfälle, o.ä.). Ab Montag, 23. März 2020, wird auf Basis von Terminvereinbarungen gearbeitet. Weitere Informationen hierzu werden im Laufe dieser Woche veröffentlicht.  

Der Zeitraum der Schließung für das Publikum wird genutzt, um für die jeweiligen Bereiche Regelungen zu finden, wie eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung unter den Gesichtspunkten der derzeitigen Pandemie sichergestellt werden kann.

Dadurch leistet die Weseler Kreisverwaltung einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Pandemie. Gleichzeitig erhalten Bürgerinnen und Bürger in dieser schwierigen Lage weiterhin die notwendigen Leistungen. Die Mitarbeitenden der Fachdienste sind regulär im Dienst und unter den bekannten Rufnummern und Email-Adressen erreichbar.

Weitere Informationen folgen, sobald entsprechende Regelungen festgelegt werden.

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Brot rollte an, bei Klopapier wurde es schwierig

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„Wir für Schermbeck“ auf der Suche nach Klopapier

Es ja schon beachtlich, wenn sich junge Leute für schwächere Menschen der Gesellschaft einsetzen.

Besonders dann, wenn es sich hierbei um einen regelrechten Freiwilligen-Dienst, der gefährdete Personen in der Zeit der Coronakrise unterstützt und sich dadurch selber dem Risiko aussetzt, sich den Virus einzufangen, indem sie Einkäufe für Mitbürger machen.

Wir in Schermbeck Corona Krise
Brot wird es, wie andere Lebensmittel auch, noch in den nächsten Monaten geben.

Heute gab es bei „Wir für Schermbeck“ den ersten Einkauf für einen von der Coronakrise betroffenen Schermbecker.

Wie es scheint, haben sich mittlerweile die ehrenamtlichen Helfer von „Wir für Schermbeck“, die meisten haben mittlerweile erkannt, dass dahinter unter anderem Die PARTEI OV Schermbeck steckt, abgesprochen und aufgeteilt, wer welche Arbeit erledigt.

Mangelware Klopapier

So übernahm heute Fabian Dalkmann den Telefondienst, während Ingo Menker den bestellten Einkauf erledigte. Allerdings, es war auch nicht anders zu erwarten, musste er erst vier Supermärkte anfahren, um das gewünschte Klopapier zu bekommen.

wir in Schermbeck

Hier verweist Max Messing noch einmal darauf, dass jeder keine Hamsterkäufe machen und an seine Mitmenschen denken soll. „Durch Corona muss niemand öfter auf die Toilette und mehr Essen bunkern ist auch nicht nötig“.

Um den Dienst für längere Zeit aufrecht zuerhalten freuen sich alle derzeit Aktiven von „Wir für Schermbeck“, wenn sich weitere Freiwillige melden und ihre Unterstützung anbieten.

Telefon: Telefon-Nr. 02853 – 8095889 oder via Mail: hilfe@fuer-schermbeck.de

Unter der Telefon Nr. und Mail von „Wir für Schermbeck“ können Anfragen nach Hilfe gestellt und abgegeben werden. Weitere Informationen gibt es auf der Home www.fuer-schermbeck.de

Petra Bosse

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17. März: Jetzt 126 Infektionsfälle

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Die Pressestelle des Kreises Wesel teilt mit:
Die Zahl der bestätigten Fälle von labordiagnostisch nachgewiesenen Infektionen mit dem Coronavirus (Covid-19) im Kreis Wesel liegt aktuell bei 126, Stand 17.03.2020, 12 Uhr.

Zum Vergleich, Stand 16.03.2020, 11 Uhr = 89 Fälle.

Die Ortsangaben in den Fallmeldungen können häufig nicht unmittelbar örtlich zugeordnet werden (z.B. wird statt Wohnort der Arbeitsort angegeben). Um eine unpräzise Zuordnung der bestätigten Infektionsfälle zu den kreisangehörigen zu vermeiden, wird in den Pressemitteilungen immer die Gesamtzahl der Fälle für das Kreisgebiet angegeben.

Die erforderlichen Maßnahmen wurden seitens des Fachdienstes Gesundheitswesen des Kreises Wesel eingeleitet, insbesondere werden die Kontaktpersonen ermittelt und informiert.

Die Krankheitsverläufe stellen sich bisher weitestgehend als unproblematisch dar.

Weitere Informationen erfolgen per Pressemitteilung und auf https://www.kreis-wesel.de/de/themen/coronavirus, sobald diese vorliegen.

Hinweis an die Medienvertreter: Sämtliche Presseanfragen zum Coronavirus werden weiterhin ausschließlich durch die Pressestelle des Kreises Wesel beantwortet.
Was können die Bürgerinnen und Bürger tun, um sich zu schützen?
Aufgrund der aktuellen Grippesaison sollten ohnehin folgende Hygienemaßnahmen beachtet und eingehalten werden: ·        Hustenhygiene (in die Armbeuge husten)
·        Nieshygiene
·        Regelmäßig gründlich Hände waschen

Was soll man bei einem Verdachtsfall auf das Corona-Virus tun?
Der erste Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger ist der eigene Hausarzt/die eigene Hausärztin. Hierbei sollte man diesen zunächst telefonisch kontaktieren und die weiteren Schritte abklären.
Ansprechpartner für Nachfragen:
Niedergelassene Ärzte:                        FD 53 Gesundheitswesen
Bürger/innen:                                 Hotline des Kreises Wesel: 0281/207-4060
Hotline des MAGS 0211 – 9119 1001
Schulleitungen:                                 Die jeweiligen Schulträger

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Kauz-Mama fand einen nicht alltäglichen Brutplatz

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Auf der Suche nach geeigneten Brutplätzen haben Vogelmütter schon sehr viel Kreativität beweisen.

Eine junge Kauz-Mutter fand gestern Morgen einen nicht ganz alltäglichen Ort.

Kauz Mama neuer Brutplatz

In Obrighoven legte sie ein Ei in den offenen Kamin eines Wohnzimmers. Dort ließ sie sich auch nicht stören, als die Hausbewohner den Raum betraten, und brütete eifrig weiter.

Die Bewohner wollen aber dem Vogel eine geeignetere Wohnung vermitteln und haben inzwischen die Tierrettung informiert. H.Sch.

Kauz legt Ei in Kamin

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Alle Gottesdienst der ev. Kirchengemeinde fallen aus

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Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus in der Evangelischen Kirchengemeinde Schermbeck

Kirchliche und staatliche Behörden haben eine Reihe Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen. Sie werden in der Evangelischen Kirchengemeinden Schermbeck auf folgende Weise umgesetzt:

  1. Bis auf Weiteres fallen alle Gottesdienste aus. In der nächsten Zeit werden für jeden Sonntag bzw. Feiertag Texte oder Videos mit Andachten in die Homepage der Gemeinde eingestellt.
  2. Trauerfeiern können nur in einem Rahmen bis 15 Personen und außerhalb der Trauerhalle gehalten werden.
  3. Taufen und Trauungen sowie Gottesdienste zu den Ehejubiläen müssen verschoben werden. Bitte wenden Sie sich im Einzelfall an den zuständigen Pfarrer.
  4. Die Kindertagesstätten bleiben ab sofort bis zunächst 19. April 2020 geschlossen. Für Kinder, deren Eltern in „systemrelevanten Bereichen“ (z.B. Gesundheitswesen, Versorgung) tätig sind, werden Notgruppen angeboten. Voraussetzung ist, dass beide Eltern in solchen Berufen arbeiten und eine entsprechende Bescheinigungen des Arbeitgebers in den Kitas vorlegen.
  5. Alle Gruppen, Chöre und Veranstaltungen im Gemeindehaus fallen ab sofort und zunächst befristet bis zum 19. April 2020 aus. Das Konzert am 19. April ist abgesagt.
  6. Der Konfirmandenunterricht findet bis auf Weiteres nicht statt. Auch der Vorstellungsgottesdienst der Konfirmanden fällt aus. Die Konfirmationen werden auf einen noch nicht zu bezeichnenden Termin voraussichtlich im Herbst verschoben.
  7. Das YOU ist geschlossen, alle geplanten Konzerte usw. fallen zunächst bis zum 19. April 2020 aus.
  8. Das Gemeindebüro ist bis auf Weiteres zu den gekannten Öffnungszeiten telefonisch (02853-3114) und ohnehin per E-Mail zu erreichen.
  9. Der Friedhof bleibt natürlich geöffnet. Den Friedhofsverwalter erreichen Sie telefonisch unter 0177-1629400.
  10. Wegen den Einzel-Beratungsangeboten des Diakonischen Werkes setzen Sie sich bitte mit dem Diakonischen Werk im Kirchenkreis Wesel in Verbindung, Tel. 0281 156 – 200.

Liebe Gemeindemitglieder, wir bitten freundlich um Verständnis für diese Regelungen. Bitte achten Sie auf Informationen, die wir in der kommenden Zeit weitergeben. Lassen Sie uns besonnen und vorsichtig mit den gesundheitlichen Gefährdungen umgehen. Wenn Sie ein persönliches Anliegen haben, können Sie sich gerne an Pfarrer Herzog (Tel. 02853-4481789) und Pfarrer Hofmann (Tel. 02853-9126924) wenden.

Dieter Hofmann, Vorsitzender des Presbyteriums

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Gemeinde sagt Ratssitzung ab

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Die für den 24.03.2020 geplante Sitzung des Rates der Gemeinde Schermbeck entfällt wegen der aktuellen Gefahrenlage.

Sie wird nachgeholt, sobald die Lage es zulässt, heißt es vonseiten der Verwaltung.

Bereits im Vorfeld stellte Klaus von der Bfb einen Antrag darauf , dass alternativ zur normalen Ratssitzung am 24.3. es alternativ eine Video-Konferenz mit den Fraktionsvorsitzenden geben solle.

Damit könne zu Roth, zur Eindämmung der Ausbreitungsgeschwindigkeit des Corona-Virus beigetragen werden.



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