Das parteilose Ratsmitglied Thomas M. Heiske vertritt die Interessen der Bürgerinitiative „Zwei Grundschulen für Schermbeck“.
Heiske schreibt in seinem Brief an den Bürgermeister:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr
geehrte Damen und Herren,
in
vorbezeichneter Angelegenheit zeige ich Ihnen an, dass die
Bürgerinitiative Zwei
Grundschulen für Schermbeck von
den unten aufgeführten Personen vertreten wird.
Gemäß
§ 26 Abs. 2 Satz 3 GO NRW teile ich mit, dass die Bürgerinitiative
ein Bürgerbegehren einreichen wird zu der hinreichend diskutierten
„Grundschulthematik“
und zwar mit folgender Fragestellung:
Sind
Sie für den Erhalt des Hauptstandortes (Weseler Straße) und des
Teilstandortes (Schienebergstege) der örtlichen
Gemeinschaftsgrundschule in der derzeitigen Form?
Soweit
die Verwaltung die Auffassung vertritt, dass diese Fragestellung
formell unzulässig ist, wird gebeten, im Rahmen des § 26 Abs. 2
Satz 4 GO NRW dies kurzfristig nach hier hin mitzuteilen.
Ferner
wird beantragt,
eine
schriftliche Einschätzung der mit der Durchführung der verlangten
Maßnahme verbundenen Kosten gemäß § 26 Abs. 2 Satz 5 GO NRW
mitzuteilen.
Sodann
wird gemäß § 26 Abs. 2 Satz 7 GO NRW beantragt,
zu
entscheiden, ob das Bürgerbegehren mit Ausnahme der Voraussetzungen
des § 26 Abs. 4 GO NRW zulässig ist.
Begründung:
Während
der mit der Anfertigung einer Machbarkeitsstudie beauftragte
Architekt Markus Radtke sowie die Verwaltungsspitze offensichtlich
eine räumliche Zusammenlegung beider Schulen und einenNeubaupräferieren und
auch die Schulleitung – ohne Rücksicht auf irgendwelche Kosten für
die Schermbecker Bürgerinnen und Bürger – einen „Luxus-Neubau“
erwarten, sind zahlreiche Bürgerinnen und Bürger der Auffassung,
dass die über Jahrzehnte gewachsene Grundschulstruktur mit den
historischen Standorten eines der herausragenden Elemente in der
Bildungslandschaft der beschaulichen Gemeinde Schermbeck darstellen.
Nach Auffassung vieler Bürgerinnen und Bürger können die
„pädagogischen
Herausforderungen“
der nächsten Jahre und Jahrzehnte auch an den bestehenden
Grundschulstandorten angenommen und bewältigt werden. Hierzu bedarf
es in erster Linie einer engagierten Lehrerschaft und Eltern und
Schülern, die aktiv am Schulleben teilnehmen. Eines mehr als 20 Mio.
Euro teuren Neubaus bedarf es hierzu nicht; bezahlen müssten dies
nicht nur die jetzige Steuerzahler-Generation, sondern auch die
Kinder, nämlich mit deutlich erhöhten Grundsteuern und
Gewerbesteuern, denn anders wäre ein derartiger Luxus-Neubau nicht
zu finanzieren.
Die
Sanierung bzw. Modernisierung der derzeitigen Standorte würde nach
den Schätzungen eines ortsansässigen Architekten aus dem Jahre 2017
lediglich Kosten auslösen in Höhe von weniger als 1,0 Mio. Euro,
einen Betrag, der ohne weiteres aus dem laufenden Haushalt zu decken
wären, ohne dass wieder einmal die Steuerlast für die Bürger
erhöht werden müsste. Auf die durch den Architekten Radtke
geschätzten Kosten von 4,779 Mio. Euro (oder alternativ genannt: 5,3
Mio. Euro) soll nicht mehr eingegangen werden, da das entsprechende
Gutachten – nach Aussage des Herrn Bürgermeisters – an massiven
Mängeln leidet und vor diesem Hintergrund offensichtlich unbrauchbar
ist.
In
dem vom Gemeinderat zur Kenntnis genommenen und beschlossenen
Schulentwicklungsplan der renommierten Schulplaner von biregio
(mit einem Ausblick bis 2030) kamen die dortigen Schulexperten zu dem
Fazit, dass die Raumangebote der beiden Grundschulen (Teilstandorte)
für zukünftige Herausforderungen, insbesondere OGS, moderne
pädagogische Arbeitsformen sowie den Anspruch auf eine digitale
Ausbildung ausreichend sind. Für notwendige Anpassungen könnten
„Räume aus dem
Bestand akquiriert werden, was teuren Zubauten und dem Invest in neue
Flächen vorzuziehen wäre“.
Darüber hinaus wird in dem entsprechenden Schulentwicklungsplan
(SEP) weiter ausgeführt: „Das
bedeutet, dass auch bei einer deutlichen Zunahme von OGS-Plätzen in
den beiden Grundschulen, diese den Bedarf aus dem Bestand
bereitstellen können …“.
Auch
das Vorhaben „Digitalisierung
von Grundschulen“
kann für die Gemeinde angesichts von Fördergeldern, die Bund und
Land zur Verfügung stellen, verhältnismäßig kostengünstig
gestaltet werden. Es stellt sich ohnehin die Frage, ob angesichts der
neuen 5G-Technologie zwanghaft an überkommenden Technologien
festgehalten werden muss, die Notwendigkeit beinhalten, in allen
Klassenräumen Kabel zu verlegen. Mit dem fortschreitenden Ausbau der
5G-Technologie gibt es sicherlich „intelligentere
Lösungen hierfür“.
Es
wird um kurzfristige Vorlage der Kostenschätzung gebeten, damit ein
formeller Antrag auf Ratsvorprüfungsentscheid gemäß § 26 Abs.
Satz 7 GO NRW gestellt werden kann.
Für
die Bemühungen der Verwaltung in dieser Angelegenheit bedanke ich
mich im Namen aller Bürgerinnen und Bürger.
Schermbeck,
10.09.2019
gez.
Thomas M. Heiske
(Rechtsanwalt)
gez.
Thomas Bolte
gez.
Alfons Düsterhus
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