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REWE – Angebot der Woche ab Montag

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Kein Papierkram mehr …. Hier gibt es jede Woche neu das aktuelle Wochenangebot REWE – Markt Schermbeck online!!!

Angebot der Woche ab Mo 23.03.2020 bis Sa 28.03.2020
bei REWE Conrad in 46514 Schermbeck
Weseler Straße 5
Telefon: 02853 – 95882

Hier das komplette Wochenangebot als PDF-Datei links den Pfeil anklicken wenn man auf dem Link geklickt hat. Oder auf Download klicken.
REWE KW 13

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Kontaktverbot ab zwei Personen in der Öffentlichkeit

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Ministerpräsident NRW Armin Laschet-Pressekonferenz Sonntag zur Coronakrise – Zwei Personen sind okey

Kontaktverbot ist sinnvoller als Ausgangssperre. Das Land wird nicht komplett dichtgemacht

 Heute wurde vom Bund und Länder folgende Maßnahme beschlossen: Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit über zwei Personen sind in der Öffentlichkeit verboten.

Sprich: Alle sozialen Kontakte über die Kernfamilie hinaus, müssen eingestellt werden. Dies beudetet, dass in öffentlichen Räumen und Parks nur zwei Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, unterwegs sein dürfen.

Ab drei Personen gilt ein Kontaktverbot.  Ausgenommen werden sollen Personen, die in einem Haushalt leben. 

Mit dieser Regelung wollen Bund und Länder die Ausbreitung durch das Kontaktverbot die Infektionsketten unterbrechen.

Dieses Verbot wird durch die öffentlichen Ordnungsunterämter und durch die Polizei verfolgt und bestraft. Verstöße werden hart verfolgt! Bei Verstößen würden Strafen bis zu 25. 000 Euro verhängt werden. Laschet sprach von einer „Null-Toleranz-Politik gegen Regelbrecher“.

Bei den notwendigen Gängen wie Einkaufen, Spazierengehen muss darauf geachtet werden, dass keine Gruppen gebildet werden und dass der Abstand, beispielsweise an der Supermarktkasse, eingehalten wird.  Die Rechtsverordnung des Landes NRW gilt bis zum 19. April.

Geschlossen werden auch alle Friseurgeschäfte, Massagesalons oder Tattoos-Studios. Die medizinische Versorgung ist weiter gewährleistet.

Die ersten Erfolge dieser Maßnahme werden sich erst nach 14 Tagen bemerkbar machen. Bis dahin wird noch die Zahl der infizierten Personen ansteigen.

Die Beschlussfassung aller Länder und der Bundeskanzlerin in den einzelnen Punkten vom 22. März

I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

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Ausgangssperre Ja oder Nein? Kleine Umfrage in Schermbeck

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Coronakrise – Die meisten Schermbecker Bürger blieben am Sonntag weitestgehend zu Hause.

Strahlend blauer Himmel, eisiger Wind. Trotz in Zeiten der Coronakrise nutzen einige Schermbecker den Sonntagnachmittag für einen Spaziergang. Das ist und wird auch zukünftig nicht verboten sein.

Coronakrise in Schermbeck-Ausgangssperre ja oder Nein

Ministerpräsident Armin Laschet hat am Sonntag zur Eindämmung des Corona-Virus für Nordrhein-Westfalen ab Montag ein Kontaktverbot in der Öffentlichkeit verkündet. Keine Ausgangssperre, wie viele Bürger vielleicht erhofft haben.

Besonders beobachtet werden konnte an diesem Sonntagnachmittag, dass die Menschen, welche die Frühlingssonne für einen Rundgang am Mühlenteich nutzten, entweder alleine, als Paar oder im kleinen Familienverband unterwegs waren.

Gruppenbildungen waren, zumindest auf den ersten Blick, nicht zu sehen. Und auch sonst waren die Straßen fast wie leergefegt. Der Appell von Bürgermeister Mike Rexforth und der Verwaltung scheint wohl auch in Schermbeck Früchte zu tragen.

Noch war zu dieser Stunde nicht klar, wie sich die Länder am Abend entscheiden werden. Ausgangssperre Ja oder Nein.

Wir konnten einige Schermbecker befragen, was sie denn für richtig halten, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.

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Klopapier-Rechner – Der Hype ums Toilettenpapier

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Der Klopapier-Rechner: So lange reicht der Vorrat in der Quarantäne wirklich Appell gegen Hamsterkäufe

Ist das Horten von Toilettenpapier sinnvoll? Viele sagen Ja. Wer in die Geschäfte zum Einkaufen geht, steht meist vor leeren Regalen, neben Hefe, Nudel, Mehl und Desinfektionsmitteln. Die Erfahrungen haben auch die freiwilligen Helfer von „Wir in Schermbeck gemacht“. Letztendlich will es aber niemand gewesen sein, komisch.

Fakt dennoch ist, viele Menschen hamstern in der Corona-Krise Klopapier. Doch wie viel Toilettenpapier benötigt man wirklich, um die Quarantäne zu überstehen? Reichen die Vorräte oder sollte man tatsächlich ein wenig einkaufen? Auf einer Internetseite kann das nun ausgerechnet werden.

Toilettenpaier in Coronazeiten
Foto: Petra Bosse

Zudem finden sich einige Tipps, wie man den Vorrat strecken kann, und welche Alternativen es zum Toilettenpapier gibt.

Unter www.blitzrechner.de/toilettenpapier/ kann berechnet werden, wie lange der Vorrat an eigenem Klopapier wirklich hält.

Dafür muss nur beantwortet werden, wie viele Rollen im eigenen Besitz sind und wie das individuelle „Nutzungsverhalten“ ist. Danach zeigt der Rechner an, wie lange das Toilettenpapier voraussichtlich reichen wird. Wer mag, kann auch den Expertenmodus nutzen. Hier können Angaben wie Dauer der Quarantäne, Blätteranzahl und genauer Verbrauch verfeinert werden.

„In den meisten Fällen wird der eigene Bedarf massiv überschätzt und das Toilettenpapier reicht noch erstaunlich lange. Wir hoffen mit dem Rechner ein aktuelles Problem auf humorvolle Art und Weise zu lösen. Mit einem Augenzwinkern wollen wir die Menschen daran erinnern, dass es in den allermeisten Fällen nicht nötig ist, Klopapier zu hamstern.“, so Tim Lilling, Projektleiter vom Rechenportal blitzrechner.

Die Nutzung der Plattform ist kostenfrei.

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Veränderungen in der Praxis Dr. Ammenwerth Schermbeck

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Sehr geehrte Schermbecker Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Patientinnen und Patienten!

In Anbetracht der „Corona-Pandemie“ möchten wir Sie auf diesem Wege über Veränderungen im Praxis-Ablauf informieren.
Die Versorgung aller Patientinnen und Patienten in unserer Praxis läuft weiter !

Uns liegt sehr am Herzen, daß es wichtig ist und bleibt, auch jeden Menschen mit anderen akuten und chronischen Erkrankungen optimal zu versorgen!


Hierfür ist es aber wichtig, daß wir Maßnahmen im Praxis-Ablauf ergreifen, so daß sich kein Praxis-Besucher mit dem Corona-Virus infiziert und unser Praxis-Personal gesund bleibt!
Oberstes Ziel ist eine räumliche, aber auch zeitliche Trennung aller Praxis-Besucher, insbesondere unserer älteren und chronisch kranken Mitmenschen.

• Bitte rufen Sie vor einem Besuch der Sprechstunde unbedingt an! Viele Probleme lassen sich auch per Telefonberatung klären. Kommen Sie nicht unangemeldet. Ausnahme: Rezept- / Überweisungs-Abholung!

• Wir richten eine Praxis-Eingangskontrolle ein. Wir müssen die maximale Anzahl von Patienten in der Praxis begrenzen. Unsere Arzthelferin vor der Praxis gibt Ihnen Auskunft über mögliche Wartezeiten. Wir bitten um Verständnis, es dient Ihrer Sicherheit!

• Für Patienten mit Erkältungssymptomen wie Husten, Fieber, Halsschmerzen usw. richten wir eine Spezial-Sprechstunde (nach telefonischer Anmeldung!) morgens und abends ein: diese findet räumlich getrennt im „Praxis-Neubau“ statt.

• Händedesinfektion am Praxis-Eingang! Bitte nutzen Sie einen Mundschutz! Da wir für unsere Mitarbeiter kaum noch Ressourcen an Mundschutzen haben, können wir Ihnen leider keinen Mundschutz mehr anbieten: Nutzen Sie Alternativen: Schals, Halstücher, Motorrad-Gesichtschutze, selbstgenähte Schutze: alles ist sinnvoll und zeigt Wirkung! Damit tragen Sie erheblich dazu bei, dass weniger Viren verteilt werden.

• Bitte halten Sie Abstand zu anderen Patienten und dem Praxis-Personal: mindestens 2 Meter!

• Wir werden uns bemühen, den Aufenthalt in der Praxis so kurz wie nötig zu halten, so daß alle Patienten zeitnah versorgt werden können

• Unser Praxis-Personal (Arzthelferinnen, Ärzte) arbeitet in zwei Schichten, so hoffen wir auch in den kommenden Wochen für Sie da zu sein! (bekannte Öffnungszeiten, neu ist eine Mittagspause von 13-14:30 Uhr aufgrund des Schichtwechsels!)
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger über 60 Jahre und/ oder Menschen mit chronischen Krankheiten: wir machen uns große Sorgen um Sie: Bitte bleiben Sie gesund!!!

• Bleiben Sie zu Hause! Vermeiden Sie strikt Besuche durch Familie usw.! Nutzen Sie Telefon, ggf. Video-Übertragung

• Lassen Sie sich durch Familie/ Freunde/ Nachbarschaften über den Vorgarten versorgen • Halten Sie Abstand von anderen Menschen! Händehygiene!

• Nur wenn es absolut nötig ist: mit Mundschutz und äusserster Vorsicht nach draussen!

• Beachten und beherzigen Sie die staatlichen Anordnungen und Empfehlungen!

Wir hoffen in einigen Wochen wieder einen Schritt hin zur Normalität übergehen zu können, bis dahin kann jeder dazu beitragen, daß das Virus nicht zur Katastrophe führt! Ihre Praxis Dres. Ammenwerth Stand 22. März 2020

Mit freundlichen Grüßen
Helge Ammenwerth

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Update: Aktueller Stand Coronavirus im Kreis Wesel

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Wir aktualisieren täglich die Zahlen der Infektionen im Kreis Wesel – 11 bestätigte Coronafälle in Schermbeck – 2 Personen im Kreis Wesel sind verstorben

Die Zahl der bestätigten Fälle von labordiagnostisch nachgewiesenen Infektionen mit dem Coronavirus (Covid-19) im Kreis Wesel liegt aktuell bei 146, Stand 23.03.2020, 12 Uhr.

Die Meldedaten werden nun mit jenen, bereits verifizierten Daten abgeglichen, die auch der Bezirksregierung gemeldet werden müssen. Daraus ergibt sich eine leichte zeitliche Verzögerung der Erfassung der noch immer steigenden Infektionszahlen. Damit wird aber auch verhindert, dass Doppelmeldungen das Zahlenbild verzerren.

Die Lage am 23.3. stellte sich folgendermaßen dar:

Zum Vergleich, Stand 20.03.2020, 12 Uhr = 124 Fälle.

Wohnort Anzahl Verstorben
Alpen 5
Dinslaken 16 1
Hamminkeln 13
Hünxe 18
Kamp-Lintfort 8 1
Moers 28
Neukirchen-Vluyn 6
Rheinberg 9
Schermbeck 11
Sonsbeck 1
Voerde 10
Wesel 16
Xanten 5
Gesamt 146 2

Stand: 23.03.2020, 12.30 Uhr  

Die erforderlichen Maßnahmen wurden seitens des Fachdienstes Gesundheitswesen des Kreises Wesel eingeleitet, insbesondere werden die Kontaktpersonen ermittelt und informiert.

Die Krankheitsverläufe stellen sich bisher weitestgehend als unproblematisch dar.

Was können die Bürgerinnen und Bürger tun, um sich zu schützen?
Aufgrund der aktuellen Grippesaison sollten ohnehin folgende Hygienemaßnahmen beachtet und eingehalten werden:
·  Hustenhygiene (in die Armbeuge husten)
·  Nieshygiene
·  Regelmäßig gründlich Hände waschen

Was soll man bei einem Verdachtsfall auf das Corona-Virus tun?
Der erste Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger ist der eigene Hausarzt/die eigene Hausärztin. Hierbei sollte man diesen zunächst telefonisch kontaktieren und die weiteren Schritte abklären.

Ansprechpartner für Nachfragen:
Niedergelassene Ärzte: FD 53 Gesundheitswesen
Bürger/innen: Hotline des MAGS 0211 – 9119 1001
Schulleitungen:  Die jeweiligen Schulträger

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Kampfsport gegen den Corona-Koller

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Sarah Porombka teilt mit:

NRW. Schulen und Kitas sind geschlossen, die Kinder zu Hause – für viele Eltern eine echte Herausforderung.
Die Akademie Golstein will helfen und bringt „Kampfsport und mehr“.
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Ausbreitung werden immer strenger. Das bekommt auch die Dorstener Akademie Golstein zu spüren. Seit letzter Woche Dienstag ist die Privatschule für Kampfkunst geschlossen.
Aber das Training geht weiter- und das nicht nur für Mitglieder, sondern auch für alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, die derzeit Beschäftigung zu Hause brauchen und sich mal wieder so richtig auspowern wollen.
Inhaber Dirk Golstein und Trainer Thomas Straszewski haben keine Zeit verloren und den Trainingsraum kurzerhand in eine Art „TV-Studio“ umgewandelt.
Nur einen Tag nach der Schließung öffnete die Akademie Golstein ihre Türen wieder auf virtuelle Weise. Nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern Weitermachen und andere noch dabei unterstützen das ist die Devise.
Wer dabei sein möchte muss folgendes Tun:
Die App „Zoom Cloud Meetings“ im Google Play Store oder im Apple Store herunterladen und mit der Nummer 430-739-7809 zuschalten.
Wichtig hierbei sind die Trainingszeiten:
3-5 Jahre Mo – Fr von 15:00 – 15:30 Uhr
6-7 Jahre Mo – Fr  von 16:00 – 16:30 Uhr
8-11 Jahre Mo – Fr von 17:00 – 17:30 Uhr
Hyper Pro Training: Mo – Fr  von 18:00 – 18:30 Uhr
Kukkiwon Taekwando: Mo/Mi/Fr von 19-19:30 Uhr
Krav Maga Defcon: Di/Do von 19:00 – 19:30 Uhr
Das Ganze funktioniert nur, wenn auch die Akademie gleichzeitig online ist. Infos erhält man natürlich auch auf der Homepage der Akademie: www.akademie-golstein.de.

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Wir für Schermbeck – Gemeinde Schermbeck

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Pressemitteilung von der Gemeinde zu „Wir für Schermbeck“

Die aktuelle, durch die Ausbreitung des Coronavirus herbeigeführte Situation, stellt uns alle vor große Herausforderungen und zeigt uns neue, jedoch absolut erforderliche Grenzen auf, um unser aller Leben zu schützen.

Ausnahmesituationen wie diese, erfordern besondere Wege und zeigen uns wieder deutlich, welch wichtige Rolle das Ehrenamt in unserem Leben spielt.

Die von Timo Gätzschmann und Max Messing ins Leben gerufene Plattform „Wir für Schermbeck“, die Schermbeckern/innen in der aktuellen Coronavirus Situation Hilfe bei Notfällen anbietet, ist genau der richtige Weg und wurde von der Gemeinde Schermbeck mit einem großen Dank an die zwei unterstützt.

Wir für Schermbeck
Foto: Gemeinde Schermbeck



Ich freue mich, dass Timo Gätzschmann und Max Messing das Angebot der Mitarbeit durch die Gemeinde Schermbeck angenommen haben und wir somit nun Teil des Projektes sind.
Wir unterstützen das Team mit personellen Ressourcen, aber auch mit einer Absicherung der ehrenamtlichen Helfer/innen und der nötigen Mobilität.

Kooperation

Die Hotline der Hilfeplattform wird jetzt Werktags von 8-18 Uhr an die Gemeinde weitergeleitet.
Durch die Kooperation mit der Gemeinde Schermbeck sind die ehrenamtlichen Helfer/innen offiziell während Ihrer Einsätze unfallversichert, sofern Sie das Datenblatt unterzeichnen.

Neben der personellen Unterstützung und der Versicherung stellt die Gemeinde das Elektroauto Renault ZOE zur Verfügung. Dieses kann jede/r offiziell eingetragene Helfer/in für Einsätze kostenfrei nutzen.

Die Liste der Helfer umfasst aktuell schon knapp 70 Personen. Die Hilfesuchenden werden im Falle eines Hilferufs nach Möglichkeit den geografisch am nächsten gelegenen Helfer zugeordnet. Somit entsteht im Idealfall ein Netzwerk, das auch eine zukünftige Nachbarschaftshilfe auf kurzen Wegen ermöglichen könnte.

Da derzeit niemand abschätzen kann, wie viel Hilfe in der nahen Zukunft benötigt wird, freuen wir uns natürlich weiterhin über Helfermeldungen, denn gerade jetzt benötigen wir eine Gemeinschaft, die sich für die besonders gefährdeten Menschen in Schermbeck einsetzt.

Sie gehören zu genau diesen Menschen und benötigen Hilfe, dann kontaktieren Sie das Team bitte ohne jegliche Scheu- Ihnen wird gerne weitergeholfen.

Sie wollen als Helfer aktiv werden? Dann melden Sie sich bitte ebenfalls weiterhin gerne. Unter unten stehender Rufnummer oder an die extra für Helfer/innen eingerichtete E-mail helfer@fuer-Schermbeck.de.

Sie erreichen das Team von „Wir für Schermbeck“ telefonisch unter 02853/8095889 oder per Email unter hilfe@fuer-Schermbeck.de.

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Viele Ehrenamtliche unterstützen die Notfallgruppe „Wir für Schermbeck

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„Wir für Schermbeck“ läuft. Immer mehr Menschen bieten, so Timo Gätzschmann, ihre Hilfe an.

Seit die Notfallgruppe „Wir für Schermbeck“ am 15. März an den Start ging, hat sich so einiges getan. Wichtige Unterstützung bekommt die Gruppe nun auch vonseiten der Gemeinde.

Schnell reagierten die Schermbecker Timo Gätzschmann und Max Messing auf die anstehende aktuelle Coronakrise. Sie bewiesen ein regelrechtes Organisationstalent, indem sie sich zusammenschlossen und eine Notfallgruppe unter dem Motto „Ich fahre, gehe oder ich bin … wer braucht was? Was kann ich mitbringen“ gründeten.

Rund 70 Ehrenamtliche

Binnen kurzer Zeit wurde eine eigene Homepage erstellt, eine Telefon Hotline freigeschaltet und gleichzeitig Nachbarn, Freunde und Familienmitglieder als Unterstützer mit ins Boot geholt. Mittlerweile kann die Gruppe auf rund 70 freiwillige Helferinnen und Helfer aus der Gemeinde zurückgreifen, die sich zur Verfügung gestellt haben, Einkäufe und Erledigungen für Risikogruppen und Personen über 65 Jahre zu erledigen.

Besondere Verstärkung bekommen die zwei Schermbecker nun auch vonseiten der Gemeinde. „Wir freuen uns, dass wir jetzt Unterstützung von der Gemeinde bekommen, und sind super glücklich darüber, dass auch Sabrina Greiwe dabei ist, besonders was die telefonischen Anrufe tagsüber anbelangt“, so Gätzschmann.

Gut gewappnet

Eine weitere wichtige Sache für Max Messing und Timo Gätzschmann sei nun auch die versicherungstechnische Seite, die ihnen ebenfalls von Mike Rexforth zugesagt wurde. Damit seien, so Gätzschmann, alle ehrenamtlichen Helfer während ihres Einsatzes auf der sicheren Seite.

Mit dieser Unterstützung ist die Notfallgruppe nun so gut aufgestellt, dass sie einem Ansturm, wovon Timo Gätzschmann in nächster Zeit ausgeht, gut gewappnet und aufgestellt.

Bei Anfragen nach Hilfe werden die geografisch am nächsten gelegenen Helfer gesucht. Dafür haben wir jetzt eine Karte alle Ehrenamtlichen erstellt, was uns bei der Koordination der einzelnen Einsätze sehr behilflich ist“, so Gätzschmann.

Wer sich ebenfalls bei der Gruppe „Wir für Schermbeck“ einbringen möchte, kann eine E-Mail mit Kontaktdaten schicken an: helfer@fuer-schermbeck.de

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Eindringlicher Appell von Bürgermeister Mike Rexforth

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Der wirkliche sehr eindringliche Appell von Bürgermeister Mike Rexforth geht an alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schermbeck

Kontakt nur zwischen zwei Personen!

„Trotz der breitangelegten Informationspolitik sind sich einige der Bürgerinnen und Bürger immer noch nicht der Gefahr bewusst sind. Lustige Rentnertruppen treffen sich zu Radtouren. Jugendliche und Erwachsene sitzen in Gruppen zusammen und genießen das schöne Wetter. Kindern spielen sorglos auf Spielstraßen in Gruppen, und die Eltern schauen dabei zu.

Sie alle, gefährden unsere Gesundheit. Gefährden das Leben von sich selbst, aber schlimmer noch, sie gefährden das Leben von vielen anderen Menschen in der Gemeinde. Das ist nicht mehr zu tolerieren“.

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Corona-Pandemie: Ansteckungsgefahr über Oberflächenkontakte!

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Corona-Pandemie: Übertragung der Viren über Geldscheine und Gegenstände

Das Deutsche Hygiene Institut verweist auf eine Studie, dass der Corona-Virus, Auslöser der aktuellen Covid-19-Pandemie, viral nachweisbar bleibt.

Kontakte nein, Abstand halten. Gründliches Händewaschen. Jedoch was ist mit Geldscheinen und Gegenständen, mit denen wir tagtäglich, zum Beispiel beim Einkaufen, in Kontakt kommen?

Schon seit Beginn der Corona-Pandemie wird darauf hingewiesen, dass gründliches Händewasche, neben genügend Abstand halten, eine der wichtigsten Maßnahmen seien, um eine Infektion mit dem Coronavirus zu verringern/verhindern. Einkaufen birgt jedoch eine weitere Gefahr.

Bei der Ausbreitung des Corona-Virus können, anders als bisher vermutet, Kontakte über Oberflächen, sprich Anhaftung von Virenclustern an Gegenständen, eine große, wenn nicht spielentscheidende Rolle spielen. „In bisherigen öffentlichen Verlautbarungen“, so Matthias Dräger, der Sprecher des DHI, „ging man davon aus, dass man eine Ansteckung durch sog. „behüllte Viren“, wie es das Coronavirus ist, z. B. über Geldstücke, „weitgehend vergessen kann“, so der Virologe Christian Drosten, Direktor des Institutes für Virologie. Sie seien, so Drosten, „gegen Eintrocknen extrem empfindlich“.

Fehleinschätzung

Diese bisherigen Fehleinschätzungen, auch seitens der WHO zur verharmlosenden Ansteckungsgefahr über Banknoten, bedürfen einer Revision, wenn wir die Coronavirus-Pandemie im Westen in den Griff bekommen wollen. Belegt ist, dass der Corona-Virus, Auslöser der aktuellen Covid-19-Pandemie, viral nachweisbar bleibt für:

   – Aerosole (Tröpfchen): bis zu 3 Stunden;

   – auf Kupferoberflächen (also z. B. Münzen) bis zu 4 Stunden;

   – auf Karton/ (also: Papier, Banknoten!): bis zu 24 Stunden

   – auf Plastik und Edelstahl: 2 bis 3 Tage.

Zitat Studie vom 17. 3. 2020:

„SARS-CoV-2 Stability Similar to Original SARS Virus The virus that causes coronavirus disease 2019 (COVID-19) is stable for several hours to days in aerosols and on surfaces, according to a new study from National Institutes of Health, CDC, UCLA and Princeton University scientists in The New England Journal of Medicine. The scientists found that severe acute respiratory syndrome coronavirus 2 (SARS-CoV-2) was detectable in aerosols for up to three hours, up to four hours on copper, up to 24 hours on cardboard and up to two to three days on plastic and stainless steel. The results provide key information about the stability of SARS-CoV-2, which causes COVID-19 disease, and suggests that people may acquire the virus through the air and after touching contaminated objects.“ Link: http://ots.de/1r4a1x

Ein Kontakt mit einer kontaminierten Oberfläche von nur 5 Sekunden Dauer überträgt etwa 1/3 der Virencluster.

Und: Man fasst sich offensichtlich häufiger mit den Händen ins Gesicht, als man gemeinhin annimmt – in der Regel wohl um die 20 Mal, pro Stunde:

Persistence of coronaviruses on inanimate surfaces and their inactivation with biocidal agents Zitat: „Contamination of frequent touch surfaces in healthcare settings are therefore a potential source of viral transmission. Data on the transmissibility of coronaviruses from contaminated surfaces to hands were not found. However, it could be shown with influenza A virus that a contact of 5 s can transfer 31.6% of the viral load to the hands. […] In an observational study, it was described that students touch their face with their own hands on average 23 times per h, with contact mostly to the skin (56%), followed by mouth (36%), nose (31%) and eyes (31%) [11].“ http://ots.de/6Fbh8E

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Umziehen in Zeiten der Corona-Pandemie? Wie soll das gehen?

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Umsetzung des Kontaktverbots – Verordnung der Landesregierung beschränkt auch Umzüge

Wer in den nächsten Wochen einen Umzug plant, steht mit der am Sonntag erlassenen „Verordnung des Landes zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus“ vor einigen Herausforderungen.

Das Kontaktverbot ist in § 12 der Verordnung geregelt. Wörtlich heißt es dort:

„Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen sind untersagt. Ausgenommen sind 1. Verwandte in gerader Linie, 2. Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen.“

Für einen geplanten Umzug bedeutet dies folgende Möglichkeiten:

  • Die im Haushalt lebende Familie kann den Umzug bewältigen, auch wenn sie aus mehr als zwei Personen besteht. Sie darf allerdings keine externen Helfer (Freunde, Arbeitskollegen) dazunehmen.

  • Als Helfer erlaubt sind Verwandte „in gerader Linie“, das heißt Eltern, Kinder und Geschwister dürfen mit anpacken, auch wenn sie nicht in dem Haushalt leben, der umzieht.

  • Ein Bewohner aus dem Haushalt darf den Umzug mit einem externen Helfer (Freund o.ä.) erledigen.

  • Zwei Externe dürfen den Umzug für einen Dritten erledigen, wenn dieser nicht zugegen ist. Dies könnte z.B. eine Lösung sein für Menschen mit Einschränkungen (Krankheit, Alter), die selbst keine Möbel schleppen, aber zwei Helfer mobilisieren können.

  • Ein Umzugsunternehmen kann laut Verordnung beauftragt werden. Dabei müssen allerdings Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen getroffen werden.

Wer einen unaufschiebbaren Umzug zu diesen Bedingungen nicht bewältigen kann, sende bitte einen formlosen Antrag an info@schermbeck.de

Darin ist zu erklären, warum der Umzug nicht verschoben werden kann (ggf. Kündigungsschreiben für die alte Wohnung und Mietvertrag für die neue Wohnung als Scan beifügen), erläutern, warum keine der beschriebenen Szenarien greift und eine Telefonnummer mitteilen, unter der weitere Absprachen möglich sind.

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Abstrichzentren stellen im Kreis Wesel Betrieb vorerst ein

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Auch wenn die Organisation von Abstrichzentren für den Coronavirus im Kreis Wesel im Grundsatz geregelt ist, wird ihr Betrieb ab sofort und bis auf weiteres eingestellt. Grund dafür sind mangelnde gesicherte Laborkapazitäten.

Im Moment kann der Fachdienst Gesundheitswesen des Kreises nicht sicherstellen, dass bei neu genommen Abstrichen auch der entsprechende Test auf den Coronavirus in einem Labor durchgeführt wird.

Wichtig hierbei: Nach jetzigem Stand werden alle Bürgerinnen und Bürger, bei denen bisher ein Abstrich vorgenommen wurde, auch noch ein entsprechendes Testergebnis erhalten.

Der Kreis Wesel arbeitet unter Hochdruck an einer Lösung und fragt derzeit vorhandene Kapazitäten bei allen bekannten Laboren telefonisch ab, um den Betrieb der Zentren möglichst bald wiederaufzunehmen.

Vorher muss jedoch sichergestellt werden, dass auch eine Auswertung der Abstriche erfolgen wird. Genommene Abstriche sind unter Einhaltung der Kühlkette drei bis vier Tage haltbar, bevor sie unbrauchbar werden.

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„Goldene Wildbiene 2020“

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Hünxe summt e.V.: „Goldene Wildbiene 2020“ für den insektenfreundlichsten Garten

Hünxe (pd). Der Insekten- und Naturschutzverein Hünxe summt e.V. lädt vom 1. April bis zum 31. August zum Wettbewerb um die „Goldene Wildbiene 2020“ ein.Gesucht wird der insektenfreundlichste Garten in der Gemeinde Hünxe.

Eine Experten-Jury bewertet die Beiträge und vergibt Preisgelder und
Urkunden. In der Corona-Krise versteht der Verein seinen Wettbewerb auch als kreative Ablenkung für die Zeit daheim. Die Teilnahme könne
problemlos von zuhause aus erfolgen und käme bis auf Weiteres ohne
soziale Kontakte aus.

Menschen motivieren

„Mit dem Wettbewerb möchten wir Menschen motivieren, insektenfreundliches Grün anzulegen. Privatgärten und Balkone können ebenso ins Rennen gehen, wie die Gelände von Kitas, Schulen, Vereinen und Firmen im Gemeindegebiet. Jeder kann vor seiner Türe einen Beitrag zum Insektenschutz leisten.

In der Corona-Krise verstehen wir unseren Wettbewerb auch als eine wohltuende Ablenkung. Die Menschen können die Zeit zuhause nutzen und Ideen für die spätere Gestaltung ihres Gartens sammeln.

Anmeldung erfolgt online

Die Anmeldung zum Wettbewerb erfolgt elektronisch, sodass niemand vor die Türe muss. Dass zurzeit Pflanzen nur eingeschränkt gekauft werden können, ist auch nicht problematisch. Unser Wettbewerb
dauert fünf Monate, sodass später immer noch Zeit ist, um Pflanzen zu besorgen.

Das gilt auch für die derzeit geschlossenen Kitas und Schulen, die problemlos zu einem späteren Zeitpunkt in den Wettbewerb einsteigen können“, erklärt der 1. Vorsitzende Max Kapalla. Über die Internetseite des Vereins (www.huenxe-summt.de) können sich Interessierte zum Wettbewerb anmelden.

Insektenfreundliche Pflanzen

Im Wettbewerb werden die Verwendung heimischer und insektenfreundlicher Pflanzen, die Vielfalt der Pflanzen und die Breite des Nahrungsangebotes für Insekten im Jahresverlauf gewertet. Zusätzlich können Punkte mit der Schaffung von Strukturen wie Totholzhecken, Trockenmauern oder wilden Ecken gesammelt werden. Den Gartenprojekten sind Fotos über den Ursprungs- und Endzustand der gestalteten Fläche beizulegen.

Der Vereinsvorstand: (v.l.n.r.: MaxKapalla, Sabine Höcker,
Till Kumetz, Benedikt Lechtenberg).
Foto: Privat

Alle Beiträge werden durch eine Experten-Jury bewertet. Die Jury besteht aus dem Vorsitzenden der NABU-Kreisgruppe Wesel Peter Malzbender, dem Dinslakener Gartenbauunternehmer Andreas Maurer und der Voerder Diplom-Biologin Petra Sperlbaum.

Preisgelder und Spaß an Gartenarbeit

Unter allen Teilnehmenden werden ein Erster, Zweiter und Dritter Platz vergeben. Die Preisträger erhalten eine Urkunde und ein Preisgeld. Der erste Platz ist mit 150 Euro dotiert, der zweite Platz bringt 100 Euro und der dritte Platz 50 Euro.

„Wer am Wettbewerb teilnimmt, gewinnt aber noch viel mehr, das sich nicht mit Preisgeldern bezahlen lässt, nämlich den Spaß an der Gartenarbeit und einen insektenfreundlichen Garten vor der Haustüre“, ergänzt das Vereinsvorstandsmitglied Sabine Höcker.

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Update: Aktueller Stand Coronavirus im Kreis Wesel

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Wir aktualisieren täglich die Zahlen der Infektionen im Kreis Wesel – 12 bestätigte Coronafälle in Schermbeck – 2 Personen im Kreis Wesel sind verstorben

Die Zahl der bestätigten Fälle von labordiagnostisch nachgewiesenen Infektionen mit dem Coronavirus (Covid-19) im Kreis Wesel liegt aktuell bei 164, Stand 24.03.2020, 12 Uhr.

Die Meldedaten werden nun mit jenen, bereits verifizierten Daten abgeglichen, die auch der Bezirksregierung gemeldet werden müssen. Daraus ergibt sich eine leichte zeitliche Verzögerung der Erfassung der noch immer steigenden Infektionszahlen. Damit wird aber auch verhindert, dass Doppelmeldungen das Zahlenbild verzerren.

Die Lage am 24.3. stellte sich folgendermaßen dar:

Die Lage stellt sich folgendermaßen dar:

Wohnort

Anzahl

Verstorben

Alpen

6

 

Dinslaken

18

1

Hamminkeln

14

 

Hünxe

18

 

Kamp-Lintfort

8

1

Moers

29

 

Neukirchen-Vluyn

13

 

Rheinberg

9

 

Schermbeck

12

 

Sonsbeck

1

 

Voerde

13

 

Wesel

18

 

Xanten

5

 

Gesamt

164

2

Die Meldedaten werden mit jenen, bereits verifizierten Daten abgeglichen, die auch der Bezirksregierung gemeldet werden müssen. Daraus ergibt sich eine leichte zeitliche Verzögerung der Erfassung der noch immer steigenden Infektionszahlen. Damit wird aber auch verhindert, dass Doppelmeldungen das Zahlenbild verzerren.

Stand: 24.03.2020, 12.30 Uhr  

Die erforderlichen Maßnahmen wurden seitens des Fachdienstes Gesundheitswesen des Kreises Wesel eingeleitet, insbesondere werden die Kontaktpersonen ermittelt und informiert.

Die Krankheitsverläufe stellen sich bisher weitestgehend als unproblematisch dar.

Was können die Bürgerinnen und Bürger tun, um sich zu schützen?
Aufgrund der aktuellen Grippesaison sollten ohnehin folgende Hygienemaßnahmen beachtet und eingehalten werden:
·  Hustenhygiene (in die Armbeuge husten)
·  Nieshygiene
·  Regelmäßig gründlich Hände waschen

Was soll man bei einem Verdachtsfall auf das Corona-Virus tun?
Der erste Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger ist der eigene Hausarzt/die eigene Hausärztin. Hierbei sollte man diesen zunächst telefonisch kontaktieren und die weiteren Schritte abklären.

Ansprechpartner für Nachfragen:
Niedergelassene Ärzte: FD 53 Gesundheitswesen
Bürger/innen: Hotline des MAGS 0211 – 9119 1001
Schulleitungen:  Die jeweiligen Schulträger

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Abstrichstützpunkte in Schermbeck soll Ärzte entlasten

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Nach Abstimmung mit Bürgermeister Mike Rexforth konnte Lösung für Schermbeck gefunden werden

Schermbeck (pd). In Abstimmung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), den Krankenhäusern und dem Kreisgesundheitsamt wird z. Zt. an der Einrichtung von dezentralen Abstrichstützpunkten in Wesel, Kamp-Lintfort, Xanten und Moers gearbeitet.

Die mobile Einrichtungen, welche in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden durch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) logistisch unterstützt wird, sollen diese auch im ländlichen Raum (Hamminkeln, Schermbeck, Alpen, Xanten, Sonsbeck) stationiert werden.

Der mobile Abstrichstützpunkt wurde nach Absprache mit dem Schermbecker Bürgermeister Mike Rexforth, den beteiligten Personen und Organisationen erarbeitet und wird ab kommende Woche für die Schermbecker Bürger bereitstehen und die hiesigen Hausärtze entlasten.

Keine Ortsangabe zum Schermbecker Stützpunkt

Nach Absprache mit der Kassenärztliche Vereinigung werden die Abstriche vor Ort durch Dr. Neukam vorgenommen.

Ortsangabe und Zeiten des mobilen Abstrichzentrums werden grundsätzlich nicht für die Öffentlichkeit bekannt gegeben.

Damit soll verhindert werden, dass auch jene Personen die Zentren aufsuchen, bei denen keine Notwendigkeit eines Abstriches besteht.

Dies ist aus infektiologischer Sicht unbedingt zu vermeiden, da in einer solchen Situation eine höhere Gefahr besteht, dass infizierte und nicht-infizierte Personen verstärkt aufeinandertreffen.

Informiert über Zeit und Ort werden die jeweiligen Schermbecker, bei denen ein Abstrich notwendig ist, nach vorheriger Absprache von ihrem Hausarzt.

Voraussetzungen für eine Untersuchung vor Ort:

Grundsätzlich gilt, dass nur Patienten, die mit einem begründeten Verdacht auf eine Covid-19-Infektion und durch einen niedergelassenen Arzt zugewiesen wurden, mit einem Abstrich versehen werden. Bürgerinnen und Bürger ohne eine solche ärztliche Bescheinigung müssen leider abgewiesen und an einen der niedergelassenen Mediziner verwiesen werden. Die Patienten werden durch ihren Hausarzt über den Standort der mobilen Einrichtung des DRK informiert!

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Corona-Virus – Ordnungsamt Schermbeck verstärkt Kontrollen

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Bei Nichteinhaltung drohen hohe Geldbußen

Schermbeck (pd). Durch die neue Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Corona-Virus vom 22.03.2020 wurden auch für das Gebiet der Gemeinde Schermbeck weitere Beschränkungen durch die Landesregierung verfügt.

Neben den bereits erfolgten Betriebsschließungen, müssen ab sofort auch Unternehmen wie Friseure, Nagelstudios und Massagesalons schließen. Restaurants und Imbisse dürfen keine Gäste mehr in den Lokalen bewirten, sondern nur noch Liefer- oder Abholdienste anbieten.

Mitarbeiterpool auf 20 aufgestockt

Von besonderer Bedeutung ist die Untersagung von Zusammenkünften und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen.

Die bisherigen drei Mitarbeiter im Ordnungsamt wurden bereits gestern vorübergehend auf 20 Kolleginnen und Kollegen aufgestockt. Dabei kommen Verwaltungsmitarbeiter aus allen Abteilungen der Verwaltung zum Einsatz.

Kontrollen über die gesamte Woche

In den nächsten Wochen wird das Ordnungsamt an allen Tagen in der Woche flächendeckende Kontrollen durchführen.

Die Mitarbeiter sind überwiegend in Zweier-Teams unterwegs, viele sind bereits mit einer Dienstuniform ausgestattet. Jeder Mitarbeiter kann sich auf Nachfrage durch ein spezielles Dokument oder einen Dienstausweis legitimieren.

Das Ordnungsamt der Gemeinde Schermbeck appelliert an die Bevölkerung, die leider notwendigen Einschränkungen unbedingt zu befolgen. Leider wurden bei ersten Kontrollen am vergangenen Montag bereits Verstöße festgestellt und Verwarnungen ausgesprochen.

Verstöße gegen die neue Landesverordnung werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße zwischen 200,00 € und 25.000,00 € und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt.

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Ein vorösterlicher Gruß für Bewohner des Marienheims

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Ein Herz für die Bewohner des Marienheims haben heute Katrin und Frank Herbrechter bewiesen.

Die Süßigkeiten, die sonst den Kunden im Geschäft überreicht werden und nun auf unbestimmte Zeit nicht mehr an Besucher des Schermbecker Reisebüros abgegeben werden können, erfreuen nun die älteren Menschen im Marienheim.

Die persönliche Übereichung war zwar nicht möglich, aber nach dem Abstellen im Vorraum hat sich der Erinrichtungsleiter Klaus P. Optenhövel herzlich für die freundschaftliche Geste der Familie Herbrechter bedankt.

„Es soll ein lieber vorösterlicher Gruß in einer schwierigen Zeit sein“, hofft Frank Herbrechter auf ein Lächeln auf den Gesichtern der Senioren, wenn sie heute Abend im Rahmen ihres Abendessens die Süßigkeiten bekommen. H.Scheffler

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Bleiben Sie zu Hause – Bleiben Sie gesund

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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger der Gemeinde Schermbeck,

am Sonntag, 22.03.2020, haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder sich auf eine Regelung geeinigt, die unser öffentliches Leben weiter einschränkt.

Dabei handelt es sich um eine Schutzmaßnahme für uns alle.

Der Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens hat hierzu eine Rechtsverordnung erlassen, die bereits Montag, 23.03.2020, um 0.00 Uhr in Kraft getreten ist.

Dies war erforderlich, da zum Teil die Verhaltensweisen der Bürgerinnen und Bürger von Nachlässigkeit und Unvernunft geprägt waren.

Ich appelliere daher an Sie, bitte halten Sie sich zum Schutze aller an die allgemeingültigen Regeln und Empfehlungen. Bleiben Sie zu Hause und erledigen nur unaufschiebbare Besorgungen. Unterstützen Sie Personen, die Hilfe benötigen und tragen so dazu bei, dass wir alle uns bald gesund in unserem liebenswerten Ort wiedersehen.

Beiliegend habe ich Ihnen die wichtigsten Regelungen für die Gemeinde Schermbeck übersichtlich zusammengestellt.

Bleiben Sie gesund,

Ihr Bürgermeister Mike Rexforth

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Land NRW erlässt „Corona-Bußgeldkatalog“

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Sanktionierung von Verstößen gegen die Regelungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus

Wer sich nicht dran hält, darf zahlen: So kosten Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 2 Personen, die nicht unter die normierten Ausnahmetatbestände fallen 200 Euro(bei mehr als 10 Personen ist das eine Straftat), Picknicken 250 Euro, Grillen 250 Euro sowie die Teilnahme an Sportveranstaltungen oder Zusammenkünften, belaufen sich ebenfalls auf 250 Euro Strafe, pro Person, vesteht sich.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen „Corona-Bußgeldkatalog“ erlassen.

Inhalt sind Sanktionierung von Verstößen gegen die Regelungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus.

Konsequente Vorgehensweise

Nach § 14 Abs.1 CoronaSchVO sind die nach § 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden gehalten, die Bestimmungen dieser Verordnung energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Dabei werden sie von der Polizei gemäß den allgemeinen Bestimmungen unterstützt.

Um die aus Gründen des Infektionsschutzes dringend erforderliche verhaltenslenkende Wirkung der CoronaSchVO tatsächlich zu erreichen und nachhaltig abzusichern, ist diese konsequente Vorgehensweise dringend geboten. Zudem erscheint es zur Akzeptanz der landesweiten Regelungen erforderlich, auch die Sanktionierung von Verstößen nach landesweit möglichst einheitlichen Maßstäben vorzunehmen. Dem dient der nun erlassene Bußgeldkatalog, der bei der Ausübung des Ermessens durch die zuständige Behörde ermessensleitend zu berücksichtigen ist.

Rechtsgrundlage für die Bußgeldfestsetzungen bzw. die anzuregende Strafverfolgung sind § 14 CoronaSchVO, §§ 73 ff. IfSG.

Der komplette Corona-Bußgeldkatalog hier zum Download –Corona-Bußgeldkatalog NRW

Foto: Pixabay

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