Der Kultur-, Schul- und Sportausschuss des Rates der Gemeinde Schermbeck befasst sich in seiner nächsten Sitzung am 25. Februar ab 16 Uhr im Rahmen einer öffentlichen Sitzung u. a. mit dem Einsatz des Schülerspezialverkehrs im ehemaligen Schulverbandsgebiet Brünen-Weselerwald-Dämmerwald. Dabei geht es um die Mitfinanzierung des Schülerspezialverkehrs der Stadt Hämminkeln für den Transport von Schermbecker Kindern zur Brüner Grundschule
Die Gemeindeverwaltung schlägt den Politikern vor:
Der Kultur-, Schul- und Sportausschuss des Rates der Gemeinde Schermbeck beschließ:
1. die einmal tägliche morgendliche Beförderung für die Kinder aus dem Gebiet des ehemaligen Schulverbandes Brünen-Weselerwald-Dämmerwald zur Hermann Landwehr Schule in Brünen ab dem Schuljahr 2014/2015 (01.08.2014),
2. der im Sachverhalt dargestellte Kostenverteilung\zuzustimmen. Danach trägt die Gemeinde Schermbeck einen jährlichen Höchstbetrag von maximal 7.500 Euro.
Die Mittel für das Jahr 2014 in Höhe von 2.854,00,Euro (anteilig der Schultage) sind im Haushaltsjahr 2014 unter der Kostenstelle 110 041 000 “Schülerbeförderung” beim Sachkonto 52 32 00 00 bereitzustellen.
3. die Zusagen nach 1. und 2. auf fünf Jahre zu befristen.
4. Diese Regelungen ergehen unter dem Vorbehalte dass sowohl die betroffenen Eltern, als auch der Rat der Stadt Hamminkeln dieser Kostenverteilung ebenfalls zustimmen.
Begründung:
Zur inhaltlichen Darstellung und zur grundsätzlichen rechtlichen Würdigung wird auf die Vorlage Nr. 00120 Rat/2013 zur Sitzung des Rates am 08.10.2013 sowie auf die Vorlage Nr.00128 KSSA/2013 zur Sitzung des KSSA am 03.12.2013 verwiesen. Im Anschluss an diesen gefassten Ratsbeschluss hat eine Elternversammlung in der Schule Brünen unter Beteiligung der beiden Kommunen Hamminkeln und Schermbeck stattgefunden. Die Eltern waren mit der erklärten Absicht der Stadt Hamminkeln, die Linie 3 zur Beförderung Ihrer Kinder zur Schule in Brünen komplett einzustellen und dafür dann lediglich Wegstreckenentschädigung zu zahlen, nicht einverstanden. Im Laufe dieser Versammlung wurde von den Eltern der Wunsch an die Verwaltungen herangetragen, zumindest die bisherige Linie einmal morgens weiter fahren zu lassen, um die Kinder zur Schule in Brünen zu fahren. Beide Verwaltungen haben auf der Versammlung dann signalisiert, sich zu dieser Elternvariante mit den Elternvertretern zusammenzusetzen, um hier ein Ergebnis erzielen zu können. Im Zuge der Diskussion mit den Eltern wurde immer wieder auf den Inhalt der Resolution, welche damals beim Auflösungsbeschluss des Schulverbandes zusätzlich von beiden Räten mit beschlossen worden ist, hingewiesen. Diese Resolution tangiert in Ihrer Wortwahl u.a. auch den Punkt „Schülerbeförderung”. Es heißt dort, “dass Hamminkeln und Schermbeck zu gegebener Zeit bilaterale Regelungen treffen sollten* um u.a. Fragen der Schülerbeförderung zu regeln.”
Auch wenn diese Resolution letztlich nicht justiziabel ist, entfaltet sie als Absichtserklärung eine Bindungswirkung. Dadurch kann man bei wohlwollender Auslegung hier eine zumindest moralische vertragliche Verpflichtung sehen. Unter Anerkennung dieser Interpretation wurden dann auch im Anschluss die Gespräche mit den Eltern geführt. In einem letzten Gespräch am 29.01.2014 wurde auf dieser Basis dann folgender Lösungsansatz erarbeitet: Zur Aufrechterhaltung der morgendlichen Hinfahrt auf der Schermbecker Linie soll -vorbehaltlich der Genehmigung der politischen Gremien und der betroffenen Elternschaft folgende Kostenverteilung erfolgen:
- 2.500 € jährlich durch Elternbeteiligung
- 4/7 der verbleibenden Kosten trägt die Stadt Hamminkeln und
- 3/7 der verbleibenden Kosten trägt die Gemeinde Schermbeck
Laut aktueller Anfrage der Stadt Hamminkeln belaufen sich die Beförderungskosten auf maximal 20.000 € jährlich (Kalkulationsgrundlage 200 Schultage je ca. 100€). Nach der vorstehend genannten Aufteilung ergäbe sich eine Beteiligung der Gemeinde Schermbeck von maximal jährlich 7.500 €.
In den Gesprächen legten die Eltern Wert auf eine zumindest mittelfristige Bestandskraft der Zusagen der Kommunen. Die Verwaltung ist der/Auffassung, dass diese Zusage seitens der Gemeinde Schermbeck grundsätzlich für 5 Jahre (bis 31.07.2019) gegeben werden könnte. Sofern in dem abzuschließenden Vertrag zwischen der Stadt Hamminkeln und dem Busunternehmer für die Laufzeit von 5 Jahren eine Preisanpassungsklausel enthalten ist, würden sich etwaige Kostensteigerungen im gleichen Verhältnis zum derzeitigen Verteilungsvorschlag widerspiegeln Die Stadt Hamminkeln als der für die Organisation des Schülerspezialverkehrs zuständige Schulträger und damit auch zuständige Vertragspartner gegenüber dem Schulbusunternehmer behält sich allerdings vor, seinen grundsätzlichen Kostenübernahmebeschluss unter dem jederzeitigen Vorbehalt der Rücknahme für den Fall zu stellen, dass die Finanzierungsanteile der übrigen Partner dieser Kooperation nicht mehr gesichert sind.
Die Verwaltung sieht in diesem Lösungsvorschlag eine vertretbare Alternative auch mit Blick auf die bisher angefallenen deutlich höheren jährlichen Schülerbeförderungskosten von 46.000 €. Inwieweit diese freiwillige Zahlung über die 5 Jahre hinaus erfolgen soll, müssen die zuständigen politischen Gremien in späterer Zeit erneut diskutieren. Der organisatorische Aufwand für diese jetzt angestrebte Kooperation liegt bei der Stadt Hamminkeln als dem zuständigen Schulträger.
Diese Lösungsalternative wurde im Vorfeld auch mit der Kommunalen Finanzaufsicht in Wesel besprochen. Mit Blick auf das Einsparpotenzial durch den Auflösungsbeschluss zum Schulverband insgesamt und mit Blick auf die deutlich geringeren Kosten im Verhältnis zu den bisherigen jährlichen Kosten (46.000 Euro zu jetzt 7.500 €) stimmt die Aufsichtsbehörde diesem Lösungsvorschlag zu.