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Heckenpflege endet bald

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Die Heckenpflege endet mit dem Erwachen der Natur

 Der Frühling meldet sich in diesen Tagen mit voller Kraft vorab zurück. Die Krokusse, Primeln und Stiefmütterchen blühen und am Morgen wird man von Vögeln aus dem Schlaf geweckt. Mit dem Erwachen der Natur endet auch die Periode, in der die Hecken gepflegt werden können.

Das Bundesnaturschutzgesetz gibt in Abs. 5 des § 39 vor, dass „Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen, verboten ist. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.“ Dies gilt für alle Hecken, also nicht nur für die, die sich in der freien Landschaft befinden, sondern auch für alle Garten-Hecken.

 Die Pflege der Hecken ist sehr wichtig, da nur gepflegte Hecken alle Funktionen erfüllen können. Gesunde Hecken sehen nicht nur schön aus, sondern bieten auch Schutz und dienen als Nahrungsquelle für viele verschiedene Tiere. Deswegen wurden im Winter die Hecken nur abschnittsweise durch das “auf-den-Stock-Setzen“ gepflegt. So verlieren die Tiere nicht ihren Lebensraum und sind weiterhin geschützt, wenn diese die Hecken bei der Wanderung nutzen. Für viele Tiere stellen die Hecken eine wichtige Nahrungsquelle dar. Im Winter zehren vor allem kleine Säugetiere und Vögel von der herbstlichen Fülle an Früchten. Im Frühjahr, wenn die verschiedenen Sträucher die Hecken mit Blüten verschönern, werden Bienen und andere Insekten den gedeckten Tisch aufsuchen.

 Die Hecke ist so ab dem 1. März bis Ende September voller Leben, dass auf gar keinen Fall gestört werden darf. Wer diese Ruhefrist nicht einhält und so gegen den § 59 des Bundesnaturschutzgesetzes verstößt, kann mit einem Bußgeld rechnen.

 Für weitere Informationen über die Heckenpflege können Sie sich an den Bioenergienetzwerkmanager des Kreises Wesel, Herrn Dr. Petr Tluka (Tel: 0281/207-4508), wenden.


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