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Wer darf die Sporthalle nutzen?

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Schermbeck Ein Drittel der Dreifachturnhalle an der Erler Straße kann künftig mittwochs zwischen 20.30 und 22 Uhr genutzt werden. Um diese Nutzung bewerben sich beim Kommunalbetrieb Schermbeck derzeit zwei Vereine.

Die Handballabteilung des SV Schermbeck e.V. 1912 beantragt die Nutzung für die Senioren, die nicht mehr unmittelbar am Spielbetrieb teilnehmen. Auch der in der Gründungsphase befindliche Verein „Kumgang Schermbeck“ möchte diese Hallenzeit gerne für den Aufbau eines Jugend- und Fortgeschrittenentrainings nutzen. Das Verfahren zur Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Wesel sowie auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit wurden nach Aussagen des Vereins eingeleitet.

Über die beiden Anträge entscheidet der Kultur-, Schul- und Sportausschuss der Gemeinde Schermbeck in seiner nächsten Sitzung am 3. Dezember. H. Scheffler


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