Bis zum 30. Juni müssen Förderanträge eingereicht werden/Anträge gibt es im Internet
Schermbeck 18 000 Euro hat die im Juni 2014 gegründete Ton-Stiftung-Nottenkämper im Rahmen der ersten Förderperiode an Gruppen ausgezahlt, die die Vorgaben der Stiftungssatzung erfüllten. Dazu gehörten der Schermbecker Kirchenchor „Cäcilia“ ebenso wie die Drevenacker Otto-Pankok-Schule, der Heimatverein Hünxe und der Sportverein Hünxe.
Auch im nächsten Halbjahr möchten Bernhard und Hans Günter Nottenkämper einen Teil ihres wirtschaftlichen Erfolges in die Region Schermbeck/Hünxe zurückgeben. Für Fördergelder, die im zweiten Halbjahr 2015 ausgezahlt werden sollen, läuft die Antragsfrist am 30. Juni ab. In einem Gespräch mit der Dorstener Zeitung erläuterten der Kuratoriumsvorsitzende Dr. Horst Griese und der Vorstandsvorsitzende Dr. Bruno Ketteler am Dienstag Details der Förderung. Gefördert werden sollen vorrangig Maßnahmen oder Einrichtungen in den Kommunen Schermbeck und Hünxe. Darüber hinaus kann die Stiftung ihre Förderzwecke laut Satzung auch im Bereich des Naturparks Hohe Mark-Westmünsterland verwirklichen.
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Umweltschutzes, der Heimatpflege und Heimatkunde, des traditionellen Brauchtums sowie der Kunst und Kultur. Neben Einrichtungen der Jugendhilfe sollen im Hinblick auf den demografischen Wandel auch Einrichtungen der Altenhilfe gefördert werden. Bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke soll gleichfalls gefördert werden. Ausgeschlossen sind Stiftungen und politische Parteien.

„Es gibt kaum einen Bereich ehrenamtlicher Tätigkeit, den wir nicht unterstützen könnten“, hebt Dr. Bruno Ketteler hervor. Wer eine Förderung beantragen möchte, kann auf der Internetseite www.ton-stiftung-nottenkaemper.de ein Antragsformular downloaden. Auf diesem Formular müssen neben den Vereinsdaten die Ansprechpartner benannt werden, das geplante Projekt beschrieben werden und die gesicherte Gesamtfinanzierung dargestellt werden. Sollten Unklarheiten beim Ausfüllen auftreten, kann man mit der Stiftung Kontakt aufnehmen
Dr. Ketteler sichtet die eingereichten Förderanträge, kontrolliert die Vollständigkeit der erbetenen Angaben ebenso wie die Übereinstimmung des Antrages mit der Stiftungssatzung. Danach wird der Antrag in der nächsten Sitzung des Stiftungsvorstands beraten. Wenn feststeht, dass die Maßnahme förderungsfähig ist, wird der Antrag dem elfköpfigen Kuratoriumsmitglied vorgelegt. Dort sitzen Vertreter der Gemeinden, der Kirchen, des Naturparks Hohe Mark-Westmünsterland und der Baron von Nagell. Dem Gremium berichten auch Dr. Horst Griese und Dr. Bruno Ketteler über ihre persönlichen Eindrücke von der geplanten Maßnahme. Dazu besuchen sie im Vorfeld gemeinsam die Antragsteller. Falls das Kuratorium grünes Licht für eine Förderung gibt, trifft der Vorstand die endgültige Entscheidung.
Sollte die Summe aller beantragten Fördergelder einmal größer werden, als an Fördergeldern in der Halbjahresphase vorgesehen ist, dann müssen die Gremien eine Entscheidung hinsichtlich von Prioritäten treffen. Eine generelle prozentuale Kürzung ist nicht vorgesehen. H.Scheffler