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Steuererhöhung für Spielautomaten

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Keine Steuersenkung, sondern eine Steuererhöhung von 14 Prozent beantragt die CDU Ratsfraktion.

Es geht um den Vergnügungssteuersatz gem. §7 (5)der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Schermbeck Schetter,-Klaus,-2009für Geldspielapparate mit Gewinnmöglichkeit.
Die Begründung zu diesem Antrag an Bürgermeister Mike Rexforth basiert auf die Grundlage, dass der aktuelle Steuersatz für Geräte in Spielhallen und Gaswirtschaften in Schermbeck 12 Prozent des Einspielergebnisses liegt. „Mit diesem Steuersatz von 12 Prozent liegt die Gemeinde Schermbeck nach Auskunft des Städte- und Gemeindebundes NRW unter den aktuell in NRW erhobenen Steuersätzen von durchschnittlich 14 Prozent des Einspielergebnisses“, begründet CDU Fraktionsvorsitzender Klaus Schetter in seinem Brief den Antrag auf Steuererhöhung.
Darüber hinaus sei mit der Erhöhung auf 14 Prozent auch keine Verletzung des sogenannten „Erdrosselungsverbotes“ gegeben, da seit 2014 in verschiedenen Kommunen, unter anderem auch in Dorsten, bereits eine Erhöhung der relevanten Vergnügungssteuersätze beschlossene Sache ist, so dass der durchschnittliche Steuersatz tendenziell steigen darf.
Dieser Antrag soll in der kommenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Beratung- und Beschlussfassung vorgelegt werden.

Vorschaubild: Uwe Steinbrich / pixelio.de


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