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Entspannte Diskussion über Gebühren

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Im Haupt- und Finanzausschuss wurden heute gemeindliche Gebühren behandelt

Schermbeck  „Selten habe ich so entspannte Diskussionen über Gebührenkalkulationen erlebt“, fasste Bürgermeister Mike Rexforth als Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses den Verlauf der heutigen Sitzung zusammen. Gleichzeitig dankte er Alex Thomann, in dessen Händen in diesem Jahr erstmals alle Abläufe zur Gebührenkalkulation zusammenliefen.
Einstimmig wurde die Satzung über die Abfallentsorgung dem Gemeinderat zur Verabschiedung empfohlen, der am 16. Dezember tagt. In der Satzung wird als wesentliche Neuerung die Einführung der Biotonne geregelt, deren Auslieferung bereits seit dieser Woche läuft. Wie der Verwaltungsmitarbeiter Gerd Abelt gestern mitteilte, wurden 4000 Haushalte angeschrieben. Bislang wurden 1000 Biotonnen geordert.
Ebenso einstimmig wurde grünes Licht für die Regelungen der Abfallbeseitigung gegeben. Dazu gehört die Erhöhung der Gebühren für die Abfallbehälter. Die Kosten für ein erstmals angebotenes 40-Liter-Gefäß sollen 120 Euro betragen. Die übrigen Gefäße weisen Gebührenerhöhungen aus. Die Gebühren für eine 60-Liter-Tonne steigen von 159 auf 180 Euro, die einer 80-Liter-Tonne von 213 auf 240 Euro.
Für die Entsorgung von Abwässern aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben müssen die Bürger künftig weniger zahlen. Durch einen Ausgleich des Überschusses aus Vorjahren reduziert sich der Gebührensatz je Kubikmeter Transportabfuhrmenge von 14,87 auf 12,52 Euro.
Im Gebührenhaushalt für Schmutzwasser sind die Rücklagen aufgebraucht. Außerdem verteilen sich die anfallenden Kosten auf eine im Vergleich zum Vorjahr niedrigere Schmutzwassermenge. Daraus resultiert eine Gebührenerhöhung von derzeit 2,74 auf 2,90 Euro. Dies entspricht einem Gebührenanstieg von 5,8 Prozent.
Die Kosten für die Straßenreinigung bleiben unverändert. Sie betragen in Anliegerstraßen (= Reinigungsklasse S 1) 1,16 €, im innerörtlichen Straßenverkehr (= S 2) 1,03 € und im überörtlichen Straßenverkehr (= S 3) 0,77 €. Die Kosten für die Winterwartung können nur deshalb unverändert bleiben, weil Mittel aus der Rücklage eingesetzt werden. In Reinigungsklasse W 1 zahlt man 0,76 €, in W 2 betragen die Gebühren 0,67 € und 0,59 € in W 3.
Die Gewässerunterhaltung soll teurer werden, weil auch hier die Rücklagen aufgebracht sind. Die Gebühr pro Hektar soll deshalb von 15,30 auf 18,52 € steigen.


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