Schermbeck Dass es ab dem 1. Januar 2015 in Schermbeck eine Biotonne geben wird, steht schon seit einigen Wochen fest. Die Details dazu regelt eine Satzung, die der gemeindliche Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 2. Dezember beraten wird. Die Sitzung beginnt um 16 Uhr im Begegnungszentrum und ist öffentlich.
Der Entwurf der Satzung, an dem sich mit größer Wahrscheinlichkeit nichts ändert wird, beinhalt auch eine exakte Auflistung all dessen, was in die Biotonne geworfen werden darf. Hier der Wortlaut: „Unter Bioabfällen sind hierbei alle im Abfall enthaltenen biologisch abbaubaren Abfallanteile zu verstehen, d.h. mit der Biotonne können Gemüse-/Salatreste sowie Obstschalen, Brotreste und Backwaren, Eier und Nussschalen, Kaffeesatz und -filter sowie Teebeutel, nichtflüssige Milchprodukte, Rasen- und Baumschnitt (Durchmesser max. 10 cm), Laub und Nadeln, Strauch- und Heckenschnitt, Blumenerde, Moos, Fallobst, Wildkräuter (Unkraut), Blumen- und Pflanzenreste, Haare und Federn, Sägemehl/Holzspäne (unbehandeltes Holz) entsorgt werden.“ H. Scheffler
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Das darf alles in die Schermbecker Biotonne
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