Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Gemeinde Schermbeck hat in seiner Sitzung am 18.03.2014 beginnend mit dem Jahr 2015 neue Entsorgungsstandards im Bereich der Abfallentsorgung beschlossen.
Veränderungen ergeben sich durch die Einführung der Biotonne, einer 40 l Restmülltonne sowie durch die Neuorganisation der Sammlung von Grünschnitt aus privaten Herkunftsbereichen.
Um die fristgemäße Auslieferung zu gewährleisten, können bis zum 14. November Grundstückseigentümer sowohl eine Biotonne mit dem gewünschten Gefäßvolumen als auch eine 40 l Restmülltonne bestellen.
Einführung der Bioabfalltonne
Aufgrund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beabsichtigt die Gemeinde Schermbeck zum 01.01.2015 eine Bioabfallsammlung einzuführen.
Die Einführung der Biotonne erfolgt auf freiwilliger Basis, so dass Bioabfallbesitzer, die in der Lage sind ihren Bioabfall auf dem eigenen Grundstück zu verwerten (kompostieren), keine Bioabfalltonne nehmen müssen.
Die Bioabfalltonne ist in den Größen 120 l und 240 l erhältlich und wird im 14-täglichen Abfuhrrhythmus abgefahren. Vorbehaltlich der Beschlussfassung im Rat der Gemeinde Schermbeck wird die Gebühr für das 120 l Gefäß voraussichtlich bei jährlich 58,80 € und für das 240 l Gefäß bei jährlich 117,60 € liegen.
Mit der Biotonne können Gemüse-/Salatreste, Obstschalen, Brotreste und Backwaren, Eier- und Nussschalen, Kaffeesatz und –filter sowie Teebeutel, nicht flüssige Milchprodukte, Rasen- und Baumschnitt (Ø max. 10 cm), Laub und Nadeln, Strauch- und Heckenschnitt, Blumenerde, Moos, Fallobst, Blumen- und Pflanzenreste, Haare und Federn, Sägemehl/Holzspäne (unbehandeltes Holz) entsorgt werden.
Einführung einer 40 l Restmülltonne
Bisher war die 60 l Restmülltonne das kleinste Gefäßvolumen, dass für die Entsorgung von Restmüll zur Verfügung gestellt wurde. Der Anstieg von 1- und 2-Personen-Haushalte sowie die Einführung der Biotonne als zusätzliche Entsorgungsmöglichkeit für Bioabfälle hat dazu geführt, dass in der Gemeinde Schermbeck ab 01.01.2015 eine 40 l Restmülltonne angeboten wird. Bei der Bestellung einer 40 l Restmülltonne ist lediglich zu beachten, dass das vorgeschriebenen Mindestrestmüllbehältervolumen von 5 Liter/Person und Woche unter Berücksichtigung des 14-tägigen Abfuhrrhythmus der Restmüllabfuhr vorzuhalten ist.
Änderung bei der Annahme von Baum- und Strauchschnitt
Neben der Möglichkeit der Eigenkompostierung von Baum – und Strauchschnitt sowie von Garten- und Parkabfällen bestand in den vergangenen Jahren die Möglichkeit diese Abfälle an jedem Freitag und an diversen Samstagen auf der Zentraldeponie Hünxe/Schermbeck kostenpflichtig zu entsorgen. Mit Beginn des neuen Jahres wird die Möglichkeit für Schermbecker Bürger bestehen, diese Abfälle in haushaltsüblichen Mengen (max. 2 m³) und kostenfrei im 14-täglichen Wechsel am Parkplatz hinter dem Rathaus und am Parkplatz unterhalb des Friedhofs in Gahlen abzugeben. Die genauen Termine werden dem neuen Abfallkalender 2015 zu entnehmen sein. Im Gegenzug wird die Annahme von Baum- und Strauchschnitt auf der Zentraldeponie entfallen.
Fragen zur Biotonne, zur 40 l Restmülltonne oder zur Annahme von Baum und Strauchschnitt beantworten telefonisch
02853 / 910-323 (Herr Schmeing)
02853 / 910-320 (Herr Abelt)
Fotos: M.E._pixelio.de_.jpg/Hiero_pixelio.de