LKW-Durchfahrtverbot in der „Feldmark“ mit Ausnahme des reinen Anliegerverkehrs
Die Fraktion “BFB” schreibt:
Unsere Anträge und Schreiben vom 16.02.2012, 21.04.2014 und 02.07.2014
Bezug: Schreiben von Herrn Abelt vom 22.07.2014
Sehr geehrter Herr Rexforth, sehr geehrter Herr Abelt,
im o. a. Schreiben teilen Sie mir erneut mit, dass eine Verkehrserhebung erbracht hat, dass tagesdurchschnittlich über die Feldmark 10 LKW in Fahrtrichtung Weseler Straße und 8 LKW in Fahrtrichtung Alte Poststraße fahren. Eine erhebliche Verkehrsbelastung liegt damit nicht vor. Diese Ihre Auffassung muss ich vehement widersprechen.
Ich bitte um Beantwortung nachstehender Fragen:
Wer hat die Verkehrserhebung durchgeführt?
Wie wurde die Verkehrserhebung durchgeführt?
Wann und in welchem Zeitraum (Tage, Vor- und/oder Nachmittag) wurde die Erhebung durchgeführt?
Wer ist für die regelmäßige Überprüfung und Instandsetzung der Brücke auf der Feldmark verantwortlich?
Mit welchem zulässigen Gesamtgewicht darf die Brücke überfahren werden?
Wann wurde die letzte Überprüfung vorgenommen?
Unterstellt, dass es tagesdurchschnittlich insgesamt nur 18 LKW-Durchfahrten gibt, belegen die nachstehenden Fotos, dass die Feldmark für den LKW-Verkehr zumindest in dem Bereich zur Alten Poststraße hin nicht geeignet ist.