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Neuwahl des Jugendhilfeausschusses

Nach der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 wird auch der Jugendhilfeausschuss des Kreises Wesel neugebildet, da die Wahlzeit des Ausschusses an die Wahlzeit des Kreistages gebunden ist.

Grundsätzlich gehören dem Jugendhilfeausschuss neben den Kreistagsmitgliedern sechs Frauen oder Männer an, die auf Vorschlag der im Zuständigkeitsbereich des Kreises Wesel wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Kreistag gewählt werden. Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sollen angemessen berücksichtigt werden.

 Der Kreis Wesel bittet deshalb die anerkannten Träger der Jugendhilfe, insbesondere die Jugend- und Wohlfahrtsverbände, Vorschläge für die Besetzung des neuen Jugendhilfeausschusses einzureichen. Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen:

 Das Jugendamt des Kreises Wesel ist zuständig für die Gemeinden Alpen, Hünxe, Schermbeck und Sonsbeck sowie für die Städte Hamminkeln, Neukirchen-Vluyn und Xanten.

 Für jeden Sitz sollen je zwei Personen für die ordentliche und stellvertretende Mitgliedschaft vorgeschlagen werden.

 Bei der Wahl soll ein paritätisches Geschlechterverhältnis erreicht werden, das heißt, Frauen sind bei den Wahlvorschlägen angemessen zu berücksichtigen.

 Vorgeschlagen werden dürfen nur Personen, die die Voraussetzungen des passiven Wahlrechts erfüllen, dazu gehört, dass die Person das 18. Lebensjahr vollendet hat und mindestens 3 Monate im Gebiet des Kreises Wesel wohnt.

 Alle vorgeschlagenen Personen sollen in der Jugendhilfe erfahren oder tätig sein.

 Die Wahlvorschläge sollten bis zum 25. Mai 2014 beim Kreis Wesel – Jugendamt – FD 51, Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel vorliegen.

Weitere Informationen erteilt das Jugendamt unter der Telefonnummer 0281 – 207 2443.


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