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Wechsel der Kfz-Versicherung noch möglich – Provinzial Versicherung

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Claudia Fasselt und Nicole Wiersch-Korten beantworten
alle Fragen rund um die Kfz-Versicherung.
Foto: André Elschenbroich

Die Leistung im Schadenfall ist wichtig

Schermbeck. Bis zum 30. November können Autofahrer ihre Kraftfahrzeugversicherung kündigen. Doch worauf sollte man achten, wenn ein neuer Partner in Sachen Kraftfahrtversicherung gesucht wird?

Claudia Fasselt, Geschäftsführerin von der Westfälischen Provinzial Versicherung in Schermbeck rät, sich verschiedene Angebote einzuholen und diese genau zu vergleichen. „Nicht immer ist das günstigste Angebot auch das Beste. Wichtig ist, keine Deckungslücken zuzulassen und dass der Service im Schadenfall stimmt. Was nützt mir sonst eine Versicherung?“

Unfallversicherung schließt Lücke

Die Absicherung des Fahrers sollte immer im Fokus stehen. Bei Nichtabsicherung geht der Fahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall leer aus. Eine Fahrerschutzversicherung schließt diese Lücke.

Claudia Fasselt ist die kompetente Ansprechpartnerin vor Ort.
Foto: André Elschenbroich

„Sie ersetzt Personenschäden, die dem Fahrer beim Lenken des versicherten Autos durch einen Unfall zustoßen“, erläutert Fasselt. So gleicht sie beispielsweise Verdienstausfälle bei Berufsunfähigkeit nach einem Unfall, Verdienstminderung sowie Renteneinbußen aus.

Auf Rabattschutz achten!

Beim Wechsel der Kfz-Versicherung empfiehlt Claudia Fasselt auch auf einen Rabattschutz zu achten. Dieser schützt bei einem selbstverschuldetem Unfall vor dem Verlust der Schadensfreiheitsklasse und sichert die niedrigen Beiträge.

Darüber hinaus ist ein optional abschließbarer Autoschutzbrief auch sinnvoll. Er bietet für einen geringen, zusätzlichen Beitrag sowohl im In- als auch im Ausland zuverlässigen Schutz bei Panne, Unfall, Diebstahl und Totalschaden.

Autoschutzbrief deckt umfangreich ab

Auch sind im Autoschutzbrief viele Fahrzeug unabhängige, personengebundene Leistungen mit versichert: Diese decken beispielsweise Schäden auf Urlaubsreisen auch dann ab, wenn sie ohne das Fahrzeug unternommen werden.

Dazu gehört zum Beispiel der ärztlich angeordnete Rücktransport bei einer Verletzung oder Erkrankung am Urlaubsort. Auch wird die Verbindung zwischen dem Hausarzt und dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus hergestellt.

Bei Ungewissheiten immer den Experten vor Ort kontaktieren

„Wer Fragen zu seiner Kraftfahrzeugversicherung hat, sollte sich an seinen Versicherungsexperten um die Ecke wenden, um die Details zu klären“, rät Fasselt.

Für Fragen steht Ihnen Claudia Fasselt unter der Rufnummer 02853 5766 zur Verfügung.

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