In der Ratssitzung am 03.04.2014 hat der Rat der Gemeinde Schermbeck einstimmig die Fristensatzung gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 21.12.2010 aufgehoben.
Beschlossen wurde auch eine Resolution des Rates der Gemeinde Schermbeck an die Landesregierung auf den Weg zu bringen, in der diese aufgefordert wird, die Umsetzung des § 61 Abs. 2 des LWG und die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen – SüwVO Abwasser Teil 2 vom17.10.2013 – bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Regelung auszusetzen.
Dieser Erfolg der “BI” zeigt, wie wichtig es ist, sich als Bürger gegen unsinnige Gesetze zur Wehr zu setzen.
Wir rufen daher alle Bürger auf, sich unser Initiative anzuschliessen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Bischoff
Sprecher der BI “Alles-dicht-in-Schermbeck